(DÜSSELDORF) Sie haben es sicher schon geahnt und wir haben ja auch schon darüber geschrieben – die kommenden Tage gehören wieder dem Messetrubel. Sie können uns vom 14. Bis zum 17. September auf der Rehacare in Düsseldorf treffen. Sie finden unseren Stand (und uns) in Halle 3, Stand F 42. (Zi)
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Bessere Betreuung für werdende Mütter und über 17 Prozent mehr Honorar für freiberufliche Hebammen
Nachdem die Verbände der Hebammen und der GKV-Spitzenverband sich über die Honorarentwicklung und strukturelle Fragen zur Verbesserung der Versorgungsqualität nicht verständigen konnten, hatte der GKV-Spitzenverband die zuständige Schiedsstelle bereits im Februar 2017 angerufen. Diese hat gestern unter Vorsitz von Herrn Professor Papier einem im Juli 2017 erarbeiteten gemeinsamen Schiedsantrag des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands BfHD e.V. und des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist dies ein gutes Ergebnis. Die Honorare werden deutlich angehoben, zudem werden Schwangere in den Kliniken durch freiberuflich tätige Hebammen künftig individueller betreut. Damit ist zum Schutz von Mutter und Kind eine qualitativ hochwertige Versorgung langfristig gewährleistet. Die zentralen Punkte der Einigung sind: Die Honorare für alle Leistungen werden um mehr als 17 Prozent angehoben und gelten rückwirkend ab 15. Juli 2017. Hintergrund: Freiberufliche Hebammen bekommen keinen einheitlichen Lohn, sondern ein Honorar je abgerechneter Leistung. Diese Honorare sind erstmalig ab 1. Juli 2020 wieder neu verhandelbar. Eine Neustrukturierung der klinischen Geburtenbetreuung durch freiberufliche Beleghebammen ermöglicht eine persönlichere Betreuung. Um die Maßnahmen in den Kliniken umsetzen zu können, tritt diese Regelung erst am 1. Januar 2018 in Kraft. Der GKV-Spitzenverband ist zudem gerne bereit, das Angebot der Hebammenverbände anzunehmen, gemeinsam entsprechende Konzepte zur Weiterentwicklung der klinischen Geburtsbetreuung durch Beleghebammen zu erarbeiten. Es sind neue Leistungen wie z. B. ein drittes Vorgespräch in der Schwangerschaft und die Einzelunterweisung zur Geburtsvorbereitung (bisher nur Finanzierung von Gruppenkursen) hinzugekommen. Die neuen Leistungen führen zusammen mit den Neustrukturierungsmaßnahmen für die persönlichere Betreuung in der klinischen Geburtshilfe zu weiteren Mehreinahmen der Hebammen über die 17-prozentige Honorarerhöhung hinaus. Für diesen zusätzlichen Bereich kalkulieren die Kassen mit Mehrausgaben in Höhe von bis zu fünf Prozent. Besserer Betreuungsschlüssel kommt Im Zentrum der Geburtshilfe muss selbstverständlich die individuelle Betreuung der werdenden Mütter stehen. Deshalb war es ein großes Anliegen des GKV-Spitzenverbandes, durch strukturelle Vorgaben und finanzielle Verbesserungen sicherzustellen, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig in der Regel nicht mehr als zwei Schwangere zur selben Zeit betreut. Berufshaftpflichtversicherung Zusätzlich zu den Honorarerhöhungen erhalten freiberufliche Hebammen auch weiterhin einen Ausgleich für die steigenden Kosten ihrer Berufs-Haftpflicht¬versicherung. Hierfür zahlt der GKV-Spitzenverband der einzelnen Hebamme auf Antrag einen Sicherstellungszuschlag. Wenn sich die Versicherungsprämie für die Berufs-Haftpflicht¬versicherung erhöht – wie erneut zum 1. Juli 2017 geschehen- steigt automatisch die Zahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung an. Bisherige Honoraranpassungen Zuletzt waren die Honorare für freiberufliche Hebammen im September 2015 um fünf Prozent gestiegen. Davor gab es im Januar 2013 eine 13-prozentige Honorarerhöhung. Erläuterung zum besseren Betreuungsschlüssel In der Praxis bedeutet der bessere Betreuungsschlüssel, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig innerhalb des Zeitraumes von 30 Minuten bei zwei Frauen gleichzeitig beispielsweise „Hilfe bei Wehen“ abrechnen kann. Im nächsten Berechnungszeitraum, also der nächsten angefangenen halben Stunde, kann sie dann erneut z. B. „Hilfe bei Wehen“, eine CTG-Messung oder auch das Abhören der Herztöne des Babys abrechnen. Damit kann sie innerhalb einer Stunde vier Frauen helfen. Benötigen diese vier Frauen dann vorerst keine weitere Hilfe, aber weitere Schwangere brauchen Unterstützung, kann dieselbe Hebamme auch bei Bedarf einer fünften oder sechsten Schwangeren helfen. Zeichnet sich allerdings ab, dass diese Frauen nicht nacheinander zu betreuen sind, weil sich beispielsweise bei der „Hilfe bei Wehen“ zeigt, dass die Geburten kurz bevorstehen, dann ist das Hinzuziehen einer oder sogar zweier Bereitschaftshebammen notwendig. So soll künftig sichergestellt werden, dass schwangere Frauen persönlicher betreut werden und damit die Qualität in der Geburtshilfe steigt. Um den damit einhergehenden zusätzlichen Aufwand für die betreuenden Hebammen zu berücksichtigen, wurden die Honorare deutlich angehoben. Beispiel für die Verbesserungen der Vergütung von klinischen Geburten durch Beleghebammen: Das Kind wird nach zehn Stunden in einer Klinik geboren. Bisherige Regelung: Die freiberuflich tätige Beleghebamme im Schichtdienst kann 342,70 € für diese Klinikgeburt abrechnen. Die Pauschale in Höhe von 271,94 € sieht eine Betreuung von bis zu acht Stunden vor und bis zu drei Stunden nach der Geburt vor. Die beiden weiteren Stunden vor der Geburt können über „Hilfe bei Beschwerden und Wehen“ je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden in Höhe von 70,76 € (2 Std. = 4 halbe Stunden x 17,69 €). Neue Regelung: Die freiberuflich tätige Beleghebamme im Schichtdienst kann für diese Klinikgeburt 538,20 € abrechnen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Die Geburtspauschale in Höhe von 165,60 € bezieht sich auf bis zu einer Stunde vor und bis zu drei Stunden nach der Geburt. Daneben können die weiteren neun Stunden vor der Geburt über „Hilfe bei Beschwerden und Wehen“ je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden in Höhe von 372,60 € (9 Std. = 18 halbe Stunden x 20,70 €). Die Erhöhung beträgt in diesem Beispiel 195,50 €. Dies entspricht einer Erhöhung von über 57 Prozent. Wenn die Hebamme in den Stunden vor der Geburt parallel eine weitere Frau betreut, erhält sie beispielsweise für die Hilfe bei Beschwerden und Wehen je angefangener halben Stunde zusätzlich 20,70 €. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Boreout statt Burnout – Wenn Langeweile krank macht
Während Burnout inzwischen bekannt und als Krankheitsbild in der Öffentlichkeit akzeptiert ist, findet das Phänomen Boreout bislang nur wenig Beachtung. Dabei kann chronische berufliche Langeweile ebenso krank machen wie jobbedingter Dauerstress. „Die gesundheitlichen Folgen der Unterforderung ähneln denen bei Überforderung und reichen von Schlaflosigkeit über Magen- und Kopfschmerzen bis hin zu Muskelzucken und Rückenproblemen“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER GEK. Anfällig für das Boreout-Syndrom sind Menschen, die zwar einen Job, aber zu wenig oder zu anspruchslose Arbeit haben. Grund dafür ist kurioserweise wie beim Burnout Stress. Denn das Risiko ist groß, von Vorgesetzen, Kollegen oder auch Freunden als Faulpelz abgestempelt zu werden. „In unserer stark leistungsorientierten Arbeitswelt will kaum jemand zugeben, dass er oder sie sich im Beruf langweilt. Also investieren unterforderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viel Zeit und Kreativität, um einen besonders geschäftigen Eindruck zu machen. Und das kann sehr anstrengend sein“, so Marschall. Die Medizinerin rät Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen, sich der Problematik zu öffnen und sie, falls nötig, zu thematisieren. Manchmal sind sich Vorgesetzte der Situation gar nicht bewusst und dankbar für einen entsprechenden Hinweis. Denn oft lässt sich die Situation einfach durch eine gerechtere Aufgabenverteilung deutlich verbessern. Pressemitteilung der BARMER GEK
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Fortschritte bei der ersten medizinischen Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte – Notfalldaten
Für eine schnelle und zielgerichtete Versorgung können Versicherte ab Anfang 2018 Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien etc. können so dem behandelnden Arzt in einem Notfall schneller zur Verfügung gestellt werden. Das sieht das E-Health-Gesetz vor. Heute haben sich Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe und die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens im Rahmen der Branchenmesse medica in Düsseldorf erläutern lassen, welche Schritte mit der Anlage eines solchen Datensatzes verbunden sind. Grundlage dafür ist das Pilotprojekt Notfalldatenmanagement (NFDM-) Sprint, in dem seit Juni diesen Jahres und noch bis Mitte November Ärzte aus der Region Münster und Umgebung mit ihrer Praxissoftware für bis zu 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. Der Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ab 2018. Die Datensätze werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert, sondern ausgedruckt. Entwicklung und Einführung des Notfalldatenmanagements liegen in den Händen der Bundesärztekammer als beauftragtem Gesellschafter und der gematik. „Wir haben in der Vorbereitung des Notfalldatenmanagements besonderen Wert darauf gelegt, dass sich die Anlage der Datensätze in den Behandlungsalltag gut integriert und für Ärzte und Patienten praktikabel ist“, erläuterte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer, beim Rundgang der Minister auf der medica. „Deshalb entwickeln wir diese Anwendung im engen Austausch mit ärztlichen Kollegen.“ Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik ergänzt: „Das Notfalldatenmanagement wird die erste Anwendung mit medizinischem Nutzen sein. Wir sind daher, besonders auf die Ergebnisse des Pilotprojekts NFDM-Sprint gespannt. Diese werden wir Anfang 2017 vorlegen können.“ Das hohe Interesse am Notfalldatenmanagement spiegelt sich auch in weiteren medica-Veranstaltungen. So bietet das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin auf seinem Stand am Dienstag, den 15.11.16 eine Diskussionsrunde zu dem Thema sowie einen Messerundgang. Vor weiteren Erprobungen und der bundesweiten Einführung konzentriert sich das Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem auf zwei Punkte: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von Notfalldaten durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und gibt es ggf. Verbesserungspotenziale. Beteiligte sind neben der Bundesärztekammer und der gematik der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, sowie das Universitätsklinikum Münster und der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die das Projekt wissenschaftlich begleiten. Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufsausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
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