Pflege in Deutschland ist gefährlich geworden – für Patienten und Pflegebedürftige wie für Pflegekräfte. So drastisch fassen die Autoren des DBfK die Ergebnisse einer Erhebung zusammen, während der von Oktober 2008 bis Frühjahr 2009 bundesweit Pflegekräften zu ihrem beruflichen Alltag befragt wurden. Abgefragt wurden u. a. Aspekte der Personalausstattung, behindernde Faktoren in der täglichen Arbeitssituation und Einschätzungen der Zukunft der Pflegeberufe. Insgesamt beteiligten sich 3287 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Krankenhäusern, Pflegeheimen und der ambulanten Pflege, und lieferten vielfach neben den Daten auch anekdotische Schilderungen ihres Pflegealltags. Der ausführliche Abschlussbericht ist jetzt veröffentlicht und steht als Download auf der Homepage des DBfK zur Verfügung. (Zi)
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Der Strukturfonds ist ein bisschen sehr klein.
In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung bezeichnete der stell. Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus v. Stackelberg, die vorgestellten Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine Krankenhausreform als richtig im Ansatz, um die Überkapazitäten abzubauen, aber zugleich zögerlich und nicht weitreichend genug. Für Versäumnisse einer solchen Reform müssten dann wohl die Beitragszahler aufkommen, befürchtet v. Stackelberg. Die Investition in den Abbau von Kliniken, die für die Versorgung nicht notwendigen Kliniken sind, lohne sich – auch wenn dies eigentlich Ländersache wäre. V. Stackelberg: „Denn ganz viele Probleme im Krankenhausbereich – das fehlende Personal, die deutliche Steigerung der Operationszahlen – gehen auf Überkapazitäten zurück.“ Wichtig sei es, die richtigen Kliniken vom Netz zu nehmen. „Eine Katastrophe wäre es, sollte ein Krankenhaus auf dem Lande zumachen und im Umkreis von 100 Kilometern gibt es kein weiteres“, so v. Stackelberg weiter. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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TK-Verwaltungsrat rückt Prävention stärker in den Fokus
Durch Prävention und Gesundheitsförderung kann die Lebensqualität in jedem Alter und über soziale Gruppen hinweg gesteigert werden. Trotz seit Jahren formulierten Handlungsbedarfs ist die Politik einem Präventionsgesetz bislang nicht wirklich nähergekommen. Im September 2013 scheiterte der letzte von mittlerweile drei Gesetzentwürfen im Bundesrat. Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt nun das Vorhaben der Regierung, Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig auszurichten und auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, reicht es jedoch nicht, lediglich die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszuweiten. Vielmehr müssen alle Institutionen, die gesellschaftliche Verantwortung tragen, eingebunden sein. Daher hat der TK-Verwaltungsrat zehn Thesen zu einem Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz beschlossen. Der TK-Verwaltungsrat fordert, dass ein Präventionsgesetz die Grundlage schafft, um die Angebote in Schulen, Kindergärten, Kommunen und Gemeinden weiter zu stärken. Nur wenn alle Träger eingebunden werden, kann die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe gelingen eine gesundheitliche Chancengleichheit herzustellen. Zudem sollte die betriebliche Gesundheitsförderung, vor dem Hintergrund der fast 15-jährigen TK-Erfahrung, weiterhin in den Händen und der Verantwortung der Krankenkassen liegen. Die bestehenden Elemente zur Qualitätssicherung der Maßnahmen haben sich etabliert. Ein neues Gesetz kann daher auf den vorhandenen Strukturen aufbauen und kleinere sowie mittlere Unternehmen weiter fördern. Die Maßnahmen zu Prävention und Gesundheitsförderung müssen aufgabengerecht auf allen föderalen Ebenen angeboten werden. Ein Mindestbetrag für Präventionsausgaben garantiert dabei, dass ein bestimmtes Finanzvolumen bereitgestellt wird. Die Expertise der Krankenkassen kann ferner dafür genutzt werden, die Mittel aufzuteilen und einzusetzen. Durch die Quotierung innerhalb des Mindestbetrages von betrieblichen und nichtbetrieblichen Maßnahmen werden diese gesteuert und Planungssicherheit für die Träger geschaffen. Zudem sollten die gesellschaftlichen Veränderungen in dem Gesetz berücksichtigt werden. Die digitalen Lebenswelten sind nur ein Beispiel, dass sich Gesundheitsförderung nicht in den bisherigen Mustern “Ernährung, Bewegung, Stress und Sucht” erschöpft. Alle gesellschaftlichen Ebenen und Institutionen sind gefordert, Konzepte für den Erwerb und Erhalt von Gesundheit in einer zunehmend digitalen Gesellschaft zu entwickeln. Der vollständige Verwaltungsratsbeschluss ist abrufbar unter www.tk.de (Webcode172340). Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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AOK Bayern: Beitragsanpassung finanziert höheres Leistungsniveau
Die Versicherten der AOK Bayern können 2016 von einer ganzen Reihe neuer und erweiterter Leistungen profitieren. Dazu zählen gesetzliche Leistungen ebenso wie hausarztzentrierte Versorgung und Vorsorgeleistungen. „Die zusätzlichen Ausgaben insbesondere für die vom Gesetzgeber bereits beschlossenen Leistungen und für die voraussichtliche Erhöhung der Vergütungen von Krankenhäusern, Ärzten und allen weiteren Vertragspartnern sowie für Arzneimittel werden rund 230 Millionen Euro über den erhöhten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds liegen“, sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die Finanzierung der Deckungslücke muss deshalb über die Anpassung des Zusatzbeitrags zum 1. Januar an den bundesweiten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent erfolgen. Zu den neuen gesetzlichen Leistungen der größten Krankenkasse im Freistaat zählen unter anderem eine bessere Notfallversorgung und Pflege an Krankenhäusern, der Rechtsanspruch auf ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Operationen und Erweiterungen der Kinder- und Jugenduntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr. Im neuen Hausarztvertrag sind zusätzliche Leistungen vorgesehen, zum Beispiel eine besonders umfassende Arzneimittelberatung. Schließlich hat der Verwaltungsrat in der Satzung zusätzliche Vorsorgeleistungen festgelegt, etwa für professionelle Zahnreinigung, Impfungen und Präparate für Schwangere. „Ortsnähe ist ein Markenzeichen der AOK: Die 4,3 Millionen AOK-Versicherten im Freistaat können weiterhin auf das flächendeckende Geschäftsstellennetz bauen“, so Platzer. Für Versicherte, die ihre Angelegenheiten gerne im Internet erledigen, gibt es ab Januar 2016 eine Online-Geschäftsstelle. Die AOK Bayern versichert rund 4,3 Millionen Menschen. Der Haushaltsplan 2016 sieht Ausgaben von über 14 Milliarden Euro vor. Die größten Ausgabenblöcke sind Krankenhausbehandlung, Ärztliche Behandlung und Arzneimittel. Darauf entfallen rund 70 Prozent der Leistungsausgaben. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung erhöhten sich seit 2010 um mehr als ein Fünftel (22 Prozent), die Ausgaben für Arzneimittel um 18 Prozent. Pressemitteilung der AOK Bayern
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