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Rabattarzneimittel: Kassen sollten Patienten entlasten und Ausschreibungen an mehrere Hersteller vergeben
Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) aller Rabattarzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind zum Stichdatum 15. Februar zuzahlungspflichtig. Nur ein knappes Drittel (32 Prozent) aller rezeptpflichtigen Medikamente, die einem Rabattvertrag unterliegen, sind ganz oder teilweise zuzahlungsbefreit. Dies ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach unterliegen 6.900 von 21.900 Arzneimitteln mit Rabattverträgen zwischen pharmazeutischen Herstellern und gesetzlichen Krankenkassen einer 50- oder 100-prozentigen Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung. Selbige liegt grundsätzlich zwischen 5 und 10 Euro pro rezeptpflichtigem Präparat und wird von der Apotheke direkt an die Krankenkasse weitergeleitet. „Die Krankenkassen könnten ihre Versicherten von den Zuzahlungen zu Rabattarzneimitteln befreien, tun dies aber leider nicht sehr oft“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Genauso schwer wiegt, dass manchen Kassen offenbar ein paar Cent zusätzliche Ersparnis wichtiger zu sein scheinen als die jederzeitige Verfügbarkeit von wichtigen Medikamenten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass es bei einzelnen Herstellern immer wieder zu Lieferengpässen kommt. Deshalb sollten sich Krankenkassen bei ihren Ausschreibungen für Rabattverträge nicht nur an einen einzigen Hersteller binden, sondern zwei oder drei Anbieter auswählen.“ Manche Kassen hätten Konsequenzen aus der Erfahrung der vergangenen Jahre gezogen, andere dagegen nicht, sagt Becker. Zum Hintergrund: Allein im Jahr 2014 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge 3,2 Mrd. Euro gespart, durch Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten noch einmal 2,0 Mrd. Euro. Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet sich auf www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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Gleiches immer schneller genauso wie bisher zu machen ist kein wirklicher Wandel
Das Gleiche immer schneller genauso wie bisher weiter zu machen ist kein wirklicher Wandel. „Schneller-arbeiten“ muss jetzt durch „anders-arbeiten“ ersetzt werden. Viele Akteure hoffen weiterhin auf mehr Geld, um einfach alles so fortsetzen zu können, was sie es bisher immer gemacht haben. Diese Illusion wird ihnen leider von Beifall heischenden Populisten gerne suggeriert, wie erst … Weiterlesen →
Positive Signale aus den Sondierungsgesprächen
Zu den heutigen Ergebnissen der Sondierung erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes in einer ersten Reaktion: „Mit den Stichwörtern Notfallversorgung, bessere Pflege und Sicherstellung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung sind wesentliche Punkte angesprochen. Es ist grundsätzlich richtig, dass die Personaluntergrenzen stärker in den Blick genommen werden sollen. Aber damit in den Kliniken wirklich mehr Geld am Krankenbett ankommt, braucht es ein Gesamtkonzept und nicht einfach nur mehr Geld nach dem Gießkannenprinzip. Trotz immer höherer Zahlungen aus den Portemonnaies der Beitragszahler an die Krankenhäuser hat sich die Situation in der Vergangenheit nicht wirklich verbessert. Die Einführung kostendeckender Beiträge für die gesetzlich versicherten ALG-II-Bezieher ist ein überfälliger Schritt, den wir begrüßen.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes
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