Die Parteien zur Bundestagswahl im Netz – Heute: So wollen die Grünen 150.000 Jobs in der Gesundheitswirtschaft schaffen. To be continued… (Zi)
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Palliativnetz WiN: Zehn Jahre im Dienst schwer kranker Patienten und ihrer Angehörigen
Patienten im Rhein-Kreis Neuss, die an einer schweren, unheilbaren Erkrankung leiden, können in ihrem vertrauten Umfeld ärztlich und pflegerisch gut versorgt werden – dank des Palliativnetzes „WiN – Wir in Neuss“. Am Samstag feierten das Netz und sein Förderverein zehnjähriges Bestehen mit zahlreichen Gratulanten, darunter Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Kreisdirektor Dirk Brügge, Marion Schröder, Regionaldirektorin der AOK Rheinland/Hamburg, und Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Die KV hat vor gut zehn Jahren begonnen, palliativmedizinische Versorgungsstrukturen in Nordrhein aufzubauen. Ambulante Palliativversorgung für 1000 Patienten Mehr als 60 Haus-, Fach- und Palliativärzte, Pflegefachkräfte und ambulante Hospizdienste engagieren sich im WiN-Netz, das rund 1.000 Patienten im Kreisgebiet versorgt. „Das Ziel der ambulanten Palliativversorgung lautet, möglichst vielen Palliativpatienten zu ermöglichen, ihre letzte Lebenszeit in gewohnter häuslicher Umgebung verbringen zu können“, sagte der Neusser Hausarzt Dr. Gerhard Steiner vom Vorstand des Vereins zur Förderung der palliativmedizinischen Versorgung im Rhein-Kreis. „Der Rhein-Kreis Neuss – darauf können alle Beteiligten stolz sein – gehörte mit dem Palliativnetz WiN zu den ersten Regionen, in denen die allgemeine ambulante Palliativversorgung an den Start ging. Heute sind wir in Nordrhein Vorreiter einer koordinierten und flächendeckenden ambulanten Palliativversorgung“, sagte Bergmann. Gröhe, der die Versorgung Schwerstkranker mit dem „Hospiz- und Palliativgesetz“ in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung integriert hat, lobte das Netz als Gewinn für die Versicherten im Rhein-Kreis: „Das ,Wir‘ als erstes Wort im Namen ist kein Zufall. Sie machen mit dem Netzwerk aus großem persönlichem Engagement eine bestmögliche Mannschaftsleistung und zeigen, dass Sie es mit dem Erhalt der Menschenwürde bis zum Lebensende ernst meinen.“ Das Niveau in Nordrhein erhalten Bergmann und Gröhe gingen auch auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Palliativversorgung ein. Bergmann erkannte an, dass die Palliativversorgung mit dem Hospiz- und Palliativgesetz fester Bestandteil der GKV geworden sei. Er betonte aber auch, dass dessen Ausgestaltung nicht dazu führen dürfe, „das in Nordrhein Erreichte nach unten zu korrigieren. Wir hätten uns gewünscht, dass unser nordrheinisches Modell als Blaupause für die bundesweiten Regelungen gedient hätte“ – vor allem bei der Rolle der qualifizierten Palliativärzte, die in den nordrheinischen Netzwerken für die Koordination der Versorgung vor Ort unentbehrlich sind, im Gesetz aber in dieser Rolle nicht vorkommen. Gröhe wies darauf hin, dass er entsprechende Rahmenbedingungen für die Palliativversorgung auf Bundeseben schaffen wolle, bestehende Vereinbarungen in den Ländern aber davon unberührt bleiben sollten. „Nordrhein soll Schule machen und darf durch neue Regelungen nicht unter Druck geraten.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein KVNO
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Informieren, entscheiden, ausfüllen – Neue Informationskampagne zum Thema Organ- und Gewebespende
Das Thema Organ- und Gewebespende wird in Deutschland überwiegend positiv bewertet. 81 Prozent der Bevölkerung stehen dem Thema aufgeschlossen gegenüber. Doch nur rund ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger besitzt einen Organspendeausweis. Deshalb starten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine neue Informationskampagne. Anlässlich des Auftakts der neuen Kampagne erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Immer noch warten in Deutschland über 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jeder von uns kann sehr schnell selbst betroffen sein. Daher ist es so wichtig, dass sich noch mehr Menschen mit dem Thema Organspende befassen, die Informationsangebote wahrnehmen und in ihren Familien und im Freundeskreis darüber sprechen. Am besten ist es, eine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten. Das schafft nicht nur im Ernstfall Klarheit und Sicherheit – vor allem für die eigenen Angehörigen. Es hilft auch, das Geschenk des Lebens weiterzugeben, wenn es darauf ankommt.“ Die Botschaft der neuen Informationskampagne lautet: Der Organspendeausweis gehört zum alltäglichen Leben dazu wie ein ganz normales Kleidungsstück. Ihn zu tragen und damit schriftlich festzuhalten, ob man einer Organ- und Gewebespende zustimmt oder nicht, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Auf den neuen Plakaten und Anzeigen sind daher alltägliche Kleidungsstücke zu sehen: Ein Hemd, ein Kleid, eine Hose. Auf den zweiten Blick erkennt man, dass die Kleidung nicht aus Stoff besteht, sondern aus dem Organspendeausweis gefaltet ist. Begleitet werden die Bildmotive von dem Slogan „Egal wie Sie ihn tragen, Hauptsache, Sie haben ihn. Den Organspendeausweis. Informieren, entscheiden, ausfüllen.“ Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA betont: „Nach wie vor wissen viele Menschen nicht, dass man im Organspendeausweis mehrere Optionen dokumentieren kann. So ist es möglich, sich nicht nur generell für eine Organ- und Gewebespende auszusprechen, man kann eine Entnahme auch auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder sich gegen eine Spende entschließen. Wie auch immer die eigene Entscheidung ausfällt, wichtig ist, diese zu dokumentieren, am besten in einem Organspendeausweis.“ Mit den Motiven wird der Schwerpunkt auf die selbstverständliche Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende und die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen gesetzt. Flankiert wird die Plakat- und Anzeigenschaltung von einem breiten Informationsangebot auf www.organspende-info.de. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt regelmäßig Repräsentativbefragungen zur Organ- und Gewebespende durch. Diese belegen, dass Menschen eher bereit sind, eine persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen, je besser sie über das Thema informiert sind. Deshalb dient die Kampagne dazu, dem Informationsbedarf in der Bevölkerung gerecht zu werden und die breite Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren. Weitere Informationen zur Organ- und Gewebespende unterwww.organspende-info.de Zentrale Ergebnisse der Repräsentativerhebung 2016 der BZgA zu „Wissen, Einstellung und Verhalten zur Organspende“ unterwww.bzga.de/presse/daten-und-fakten Die neuen Kampagnenmotive können unterwww.bzga.de/presse/pressemotive/organspende heruntergeladen werden.
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TK stellt Innovationsreport 2015 vor: AMNOG verfehlt Einsparziel – Forschung findet nicht dort statt, wo sie benötigt wird
Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verfehlt sein Ziel auch im vierten Jahr deutlich. Es sollte Einsparungen bei Arzneimittelverordnungen in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich erzielen. 2014 wurden gerade einmal 320 Millionen erreicht. „Die wirtschaftliche Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen ist also auf einem homöopathischen Niveau“, so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Wenn das AMNOG als viel zitiertes ‚lernendes System‘ konsequent weiterentwickelt wird, sind jedoch viel größere Einsparungen möglich.“ Der Innovationsreport 2015, den Professor Dr. Gerd Glaeske und Wissenschaftler der Universität Bremen mit Unterstützung der TK erstellt haben, zeigt außerdem, dass die frühe Nutzenbewertung auch qualitativ hinter den Erwartungen zurück bleibt: Von den 20 Präparaten, die im Jahr 2012 auf den Markt kamen, wurden nur zwölf vollständig bewertet. Entweder war das zu erwartende Verordnungsvolumen zu gering, die Präparate sind nicht zu Lasten der GKV erstattungsfähig oder es handelt sich um Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen. „Wenn das AMNOG endlich in der Arztpraxis ankommen und eine echte Entscheidungshilfe sein soll, müssen ausnahmslos alle neuen Arzneimittel auf ihren patientenrelevanten Zusatznutzen bewertet werden“, kommentiert Glaeske. Nur eine von 20 Ampeln grün Im diesjährigen Innovationsreport wurden die Präparate wieder nach dem Ampelschema bewertet. Nur ein Medikament erhielt eine grüne Ampel in der Gesamtbewertung. Sieben Mal zeigt die Ampel gelb und sogar zwölf Mal rot. Beim Marketing haben die Pharmahersteller ihre Hausaufgaben hingegen gemacht. Die Präparate wurden nach ihrer Markteinführung beinahe genauso häufig verordnet wie die neuen Arzneimittel im Vorjahr (41.000 Packungen zu 49.000 Packungen zu Lasten der TK). Lediglich der Umsatz fiel in Anbetracht der niedrigeren Innovationskraft auch geringer aus (27,5 Mio. Euro zu 74,0 Mio. Euro). Trotzdem sind mehr als die Hälfte der untersuchten Präparate schon jetzt in die Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften aufgenommen worden. Nach einer aktuellen DocCheck-Umfrage im Auftrag der TK treffen 30 Prozent der befragten Ärzte ihre Entscheidung zur Verordnung neuer Arzneimittel am häufigsten aufgrund solcher Leitlinienempfehlungen. Nur 15 Prozent der Befragten gaben das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung als häufigste Informationsquelle an. Ein weiteres Ergebnis des Innovationsreports: „Die Innovationen fokussieren auf die falschen Bereiche. Forschung findet erkennbar nicht dort statt, wo sie benötigt wird“, so Baas. „Statt neuer Antibiotika stehen hauptsächlich Indikationsgebiete im Fokus, bei denen die Pharmaindustrie die größte Rendite erwartet.“ Von den 20 neuen Präparaten des Jahres 2012 sind fünf zur Behandlung von seltenen Erkrankungen zugelassen und neun gegen Krebs. Diesem zunächst positiven Trend stehen extrem hohe Preise für diese Medikamente gegenüber. Außerdem bedeutet die vermehrte Zulassung von Medikamenten gegen seltene Erkrankungen nicht automatisch, dass es nun deutlich mehr Therapiemöglichkeiten für Menschen gibt, die ein seltenes angeborenes Leiden haben. Es liegt vielmehr im Interesse der Industrie, große Volkskrankheiten so umzudefinieren, dass Patientengruppen auf das Maß von seltenen Erkrankungen verkleinert werden. Dies sichert ihnen einen relativ raschen Durchlauf durch das AMNOG-Verfahren und per Gesetz einen Zusatznutzen. Keine Karenzzeiten für Mondpreise Baas: „Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, dass der verhandelte Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem Tag der Markteinführung gilt und nicht erst ab dem zweiten Jahr. Entweder hat ein neuer Wirkstoff einen Zusatznutzen für die Patienten oder nicht. Karenzzeiten für ‚Mondpreise‘ von Präparaten ohne Zusatznutzen müssen also entfallen.“ Es ist außerdem sinnvoll, dass der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ausgehandelte Erstattungsbetrag zumindest in Teilen geheim ist. Öffentliche Preise setzen den Unternehmer aufgrund der besonderen Rolle des deutschen Marktes (Referenzpreisland) zusätzlich unter Druck. Durch geheime Preisnachlässe könnten die gesetzlichen Krankenkassen höhere Rabatte aushandeln, weil die Industrie damit nicht mehr automatisch in vielen anderen Märkten Abschläge hinnehmen müsste. In einem Sonderkapitel befasst sich der Innovationsreport mit Arzneimitteln gegen Krebs. Neben dem demografischen Wandel mit der zunehmenden Patientenzahl, der längeren Behandlungsdauer und der gestiegenen Zahl an Krebsmedikamenten, sind es vor allem die hohen Preise, welche die Therapie zu einer finanziellen Herausforderung für die gesetzlichen Krankenkassen machen. „Dabei steht der Innovationsgrad und der tatsächliche medizinische Nutzen häufig nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Preis“, meint Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorstandsvorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und Mitherausgeber des Innovationsreports. Zudem weist das AMNOG auch hier gravierende Schwächen auf. Wenn das Ver-gleichspräparat in der frühen Nutzenbewertung schon einen so hohen Preis erzielt, wie es in der Krebsmedizin üblich ist, braucht das neue Medikament keinen Zusatznutzen zur bestehenden Therapie. Dadurch ist es auf mittelfristige Sicht nicht möglich, das System vor Nachahmerpräparaten zu schützen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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