Das philosophische Radio: Peter Sloterdijk. Der berühmte Philosoph spricht über Religion und darüber, dass es sie eigentlich gar nicht gibt.
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Litsch: „Finanzielle Unterschiede der Kassen erklären sich vor allem über Ausgabenseite“
Der AOK-Gemeinschaft wendet sich gegen Darstellungen der Ersatzkassen, BKKen und IKKen, wonach die heutigen Unterschiede bei den Zusatzbeitragssätzen auf Verzerrungen durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zurückzuführen seien. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, stellt klar: „Die Finanzergebnisse und finanzielle Stabilität des AOK-Systems erklären sich nicht über die Einnahme-, sondern über die Ausgabenseite. Seit 2010 entwickeln sich unsere Leistungsausgaben kontinuierlich unter dem GKV-Durchschnitt. Ihm gegenüber belaufen sich die Minderausgaben der AOKs von 2009 bis 2016 auf mehr als drei Milliarden Euro. Allein 2016 haben die AOKs deshalb 1,1 Milliarden Euro weniger ausgegeben als die Konkurrenz. Bevor also die Wettbewerber über angebliche Ungereimtheiten im Morbi-RSA und eine Bevorteilung der AOKs bei den Zuweisungen protestieren, sollten sie erst einmal erklären, warum ihre eigenen Steigerungsraten bei den Leistungsausgaben dauerhaft über dem Durchschnitt liegen.“ „Der Morbi-RSA hat nicht das Ziel, die Geschäftsergebnisse der Krankenkassen auszugleichen“, so Litsch. Seine Aufgabe sei es hingegen, Solidarität und Wettbewerb miteinander zu vereinbaren. Damit leiste er einen wichtigen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen, was aktuell bereits gut funktioniere. Der Morbi-RSA werde nicht dadurch besser, dass man ihn in Bezug auf diese zentrale Funktion wieder verschlechtere. Litsch verweist darauf, dass die Spanne der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung heute bei 1,5 Prozentpunkten liege, vor Einführung des Morbi-RSA dagegen bei über fünf Prozentpunkten. „Bei allen Kassenarten gibt es Kassen mit unterdurchschnittlichen und überdurchschnittlichen Zusatzbeiträgen. Weder die Verknüpfung mit dem Morbi-RSA noch die Betrachtung nach Kassenarten taugen als Erklärungsansätze, stattdessen führen sie in die Irre.“ Gleichzeitig betont der Chef des AOK-Bundesverbandes, dass sich die AOK-Gemeinschaft seit langem für eine unabhängige Gesamtevaluation des Morbi-RSA stark gemacht habe und die jetzige Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamtes vorbehaltlos unterstütze. „Dessen Ergebnisse sollten wir jetzt aber abwarten und keine Schnellschüsse produzieren. Danach kann die Politik mit Augenmaß entscheiden, welche Reformschritte notwendig sind.“ Auch die konkreten Vorgaben des Heil- und Hilfsmittelstärkungsgesetztes (HHVG) für den Umgang mit ambulanten Diagnosen unterstützt die AOK-Gemeinschaft ausdrücklich. Damit werde die Manipulationsresistenz des Morbi-RSA weiter gestärkt, heißt es in einem gemeinsamen Papier der Vorstände der elf AOKs und des AOK-Bundesverbandes zur Umsetzung des HHVG. Darin wird klargestellt, dass eine Einflussnahme auf die Kodierung und insbesondere die Zahlung von Vergütungen allein für die Kodierung von Diagnosen ausgeschlossen sind. Zugleich plädiert die AOK-Gemeinschaft dafür, zeitnah verbindliche Kodierrichtlinien für die ambulante Versorgung einzuführen und verbindlich in der Praxissoftware zu implementieren. Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes
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„Der publizistische Dialog“
Verlage stellen Neuerscheinungen vor auf dem 13. Gesundheitwirtchaftskongress. „Die Übersicht fällt bei der Vielzahl der Veröffentlichungen auf dem Fachbuchmarkt sehr schwer“, weiß Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann. Auf dem 13. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS werden deshalb schon zum zweiten Mal vier Neuerscheinungen vorgestellt und … Read more →
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Krankenhaus: Fehlende Investitionsmittel führen zu Mehrbelastung des Personals
Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in enger Abstimmung mit den Landeskrankenhausgesellschaften veröffentlichte neu überarbeitete Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2017 zeigt deutlich, dass die mangelnde Investitionsausstattung durch die Länder die Krankenhäuser in eine problematische Situation bringt. „Die Länder entziehen sich weiterhin ihrer Verantwortung und verweigern damit den Krankenhäusern lebensnotwendige Finanzmittel. Dabei geht es zum einen um den Erhalt der Substanz – es geht aber auch um notwendige Weiterentwicklungen. So können wir die Digitalisierung nicht voranbringen und damit auch keine Entlastung für das Personal durch neue digitale Prozesse herbeiführen. Gleiches gilt auch für baulichen Maßnahmen und die instrumentelle Ausstattung der Kliniken, die wir aufgrund der fehlenden Mittel nicht so verbessern können, wie es notwendig wäre, um das Personal zu entlasten“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. In der fortgeschriebenen Bestandsaufnahme wird neben den bundeslandspezifischen Verfahren und Methoden der Krankenhausplanung auch die Entwicklung der Investitionsförderung seit Anfang der 90er Jahre bis zum Jahr 2015 aufgezeigt. Zusammengefasst stellten die Bundesländer im Jahr 2015 ca. 2,8 Milliarden Euro zur Investitionsförderung nach § 9 KHG zur Verfügung. Das Gesamtvolumen der KHG-Mittel auf Bundesebene liegt damit unterhalb des durchschnittlichen Investitionsvolumens der Jahre 1991 bis 2015. Unter Berücksichtigung eines bestandserhaltenden Investitionsbedarfs von mindestens sechs Milliarden Euro (ohne den jährlichen Investitionsbedarf für Universitätsklinika (Lehre und Forschung sowie Ausbildungsstätten) zeigt sich weiterhin eine Investitionslücke von über 100 Prozent – ein absolut beschämender Zustand! Dargestellt werden neben den Rechtsgrundlagen der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung auch aktuelle Entwicklungen wie z. B. zum Thema planungsrelevante Qualitätsindikatoren. Weitere Übersichten u. a. zu den Regelungen zum Strukturfonds, zur kommunalen Beteiligung an der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser sowie zum Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Unterstützung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zeigen die unterschiedlichen Entwicklungen in den Bundesländern. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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