(GÖTTINGEN) Sind gerade mit dem Wohnmobil in Göttingen auf dem Marktplatz angekommen und haben gleich Mecker vom OB bekommen – das Wohnmobil würde nicht gerade dazu beitragen, den Rathausplatz zu verschönern. War wohl gerade sehr viel los in der Universitätsstadt – Sportfest und anderes. Durften dennoch mit dem Pflegemobil auf dem Rathausplatz stehen bleiben. (Zi)
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Experten: Soziale Selbstverwaltung ist Garant für „Good Governance“
Die soziale Selbstverwaltung ist kein Verfassungsgut, aber Bestandteil einer „Good Governance“. Der Staat setzt den Rahmen, die Selbstverwaltung führt ihn aus. Damit hat die soziale Selbstverwaltung eine Staatsfunktion und ist wichtiger denn je. Das ist das Resümee der Diskussionsteilnehmer der 17. Plattform Gesundheit des IKK e.V., die gestern stattfand. Vor rund 130 Teilnehmern diskutierten Vertreter aus Politik, Verbände und Gesundheitswirtschaft unter der Überschrift „Selbstverwaltung auf Abruf – Legitimation oder Beschneidung“ in der Berliner Kalkscheune. Die Selbstverwaltung sei „die einzige vernünftige und rechtsstaatliche Möglichkeit, öffentlichen Aufgaben nachzukommen“, sagte Klaus Wiesehügel, stellvertretender Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen. Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., kritisierte, dass die Handlungsspielräume der Selbstverwaltung zunehmend beschnitten werden. Das wichtigste Recht, die Finanzautonomie der Krankenkassen, sei der Selbstverwaltung bereits 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz entzogen worden. Höhepunkt sei jedoch das mittlerweile in Kraft getretene GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Dass auch die Legitimation der Selbstverwaltung zunehmend angezweifelt werde, ärgere ihn. Wollseifer verwies darauf, dass Selbstverwaltung von der Möglichkeit lebe, „die unterschiedlichen Interessen frei auszugleichen“ – in der sozialen Selbstverwaltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der gemeinsamen Selbstverwaltung zwischen Leistungserbringer und Kostenträger. Eine „gemein-same Entscheidung“ würde von allen Seiten getragen werden. Der Ruf „nach dem starken Staat“ bei Konflikten sei nicht zielführend. Ausgesprochen haben sich die Diskussionsteilnehmer für einen intensiven Dialog mit Patientenvertretern. Ein Stimmrecht sei nicht erforderlich. „Die Stärkung der Patientenvertretung in der Selbstverwaltung heißt nicht per se Sitz und Stimme“, sagte Ursula Helms, stellvertreten-de Sprecherin des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Helms: „Wir wollen als Patientenvertreter der Stachel im Fleisch sein.“ Für Klaus Wiesehügel sei es ein „falsches Signal“, Patientenvereinigungen in die Selbstverwaltung aktiv einzubinden. „Der Dialog ist wichtig und gut“, so Wiesehügel. Er plädierte für die Beibehaltung der Friedenswahl. Allerdings müsse es für die Aufstellung der Listen im Vorfeld eine intensive Diskussion geben. Als Beispiel führte Wiesehügel das Prozedere für die Bundestags-wahl an. Nicht nachvollziehen könne er den Ruf vieler Parlamentarier nach einer Urwahl. Im Bundestag würden schließlich von 709 Abgeordneten auch nur 299 Parlamentarier direkt gewählt. Prof. Dr. Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, betonte, dass jede Regierung die Selbstverwaltung demokratischer und besser gestalten wollte. Becker: „Für die Politik ist die Selbstverwaltung ein ungezogenes Kind, das man besser an die Hand nehmen sollte.“ Sie sei nicht durch die Verfassung garantiert und habe demnach eine Staats-funktion. Nach Aussage von Becker kann der Staat damit bei der Selbstverwaltung mitwirken. „Kooperation statt Konfrontation“, so müsse die Selbstverwaltung arbeiten, über deren Ausgestaltung weiter diskutiert werden müsse. Selbstverwaltung wirke politischem Einfluss entgegen, sagte Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Als „mittelbare Staatsverwaltung“ verhindere sie, dass Entscheidungen nicht politisch, sondern sachlich getroffen würden. Gunkel sieht die soziale Selbstverwaltung derzeit „nicht auf dem Vormarsch“. Um die Autonomie müsse gekämpft werden. Aufgearbeitet werden müsse, warum der Gesetz-geber zunehmend in die Hoheit der Selbstverwaltung eingreife. Für Stefan Füll, Verwaltungsratsvorsitzender der IKK classic, ist die Selbstverwaltung in den Krankenkassen flexibel und effektiv. Schnelle Wege und Entscheidungen würden die Arbeit des Verwaltungsrates der IKK classic auszeichnen. Wer von einer ineffizienten Selbstverwaltung rede, habe eine andere Sichtweise auf die Selbstverwaltung, so Markus Hofmann, Abteilungsleiter Sozialpolitik beim DGB-Bundesvorstand. In mehr als 90 Prozent der Fälle würden die Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Probleme bekommen. Wenn es bei zehn Prozent der Fälle um existenzielle Fragen gehe, sei die Wahrnehmung eine ganz andere. Hofmann: „Die GKV ist ein Massengeschäft, das sehr gut funktioniert – das System ist effizient und effektiv.“ Auch Hofmann forderte, mehr auf Patientenvertreter zuzugehen. Eine Stimme für sie lehnte er ab: „Das schwächt die Versichertenseite.“ Ein „Fan“ der sozialen Selbstverwaltung ist Ursula Helms vom GBA. Bei der gemeinsamen Selbstverwaltung könne aber „schneller und besser“ gehandelt werden. Hier wäre ein „Schubs“ sehr gut, beispielsweise aus Qualitätsgründen, wie der Bedarfsplanung. Helms bemängelte, dass der Wettbewerbsgedanke in den Krankenkassen einen zu großen Raum einnehme: „Hier sollte nicht nur die Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt stehen, sondern mehr die Qualität der Leistungen.“ Ob das Thema Sozialwahlen bzw. Selbstverwaltung in der kommenden Legislatur eine Rolle spielt, ist derzeit unklar. Klaus Wiesehügel hoffe, dass sich die Politik dazu durchringt, die Selbstverwaltung zu stärken. Nach Aussage von Hofmann ist bei der gemeinsamen Selbstverwaltung „Musik“. Onlinewahlen lehnt Hofmann ab: „Sie sind rechtlich nicht sauber.“ Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. verwies darauf, dass Selbstverwaltung ein hohes Gut sei und nicht schlecht geredet werden dürfe. Darüber zu diskutieren sei jetzt wichtig, um frühzeitig beispielsweise die Sozialwahlen zu stärken. Hohnl: „Unser Auftrag ist, Verwaltung zu organisieren – mit Leidenschaft, das gehört zur Selbstverwaltung.“ Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Pressemitteilung des IKK e.V.
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Vertreterversammlung der KV Nordrhein: Keine Mehrheit für Bildung von Fraktionen in der neuen Wahlperiode
Mit einem Rückblick auf die jüngste Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Vortag des Ärztetags in Hamburg begann Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, seinen Bericht zur Lage im Rahmen der VV der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Einen breiten Raum nahm dabei das neue Positionspapier „KBV 2020 – Versorgung gemeinsam gestalten“ ein. „Der Kern des Konzepts ist das klare Bekenntnis zum Sicherstellungsauftrag der KVen.“ Dieser soll im Sinne der Patientenversorgung künftig vermehrt in Kooperation mit Krankenhäusern gestaltet werden – „das ist ein Weg, den wir im Zuge unserer Notdienstreform konzeptionell bereits beschritten haben“, sagte Potthoff. Im Verlauf seines Berichts ging Potthoff auch auf die Eckpunkte des geplanten „Selbstverwaltungsstärkungs-Gesetzes“ ein, durch das die Politik das Handeln auch der ärztlichen Selbstverwaltung reglementieren und stärker beaufsichtigen möchte. „Die Betitelung des Gesetzentwurfs ist in Teilen zynisch, wenn man sich die Inhalte genauer anschaut“, kritisierte Potthoff. „Der Gesetzgeber hat darin offenbar einfach aufgegriffen, was ihm in der aktuellen Debatte um die KBV an Sachverhalten begegnet ist“, so Potthoff. Einige Regelungen unterschieden sich kaum von der Einsetzung eines Staatskommissars – etwa die Möglichkeit, Weisungen zur Rechtsanwendung und zur Rechtsauslegung zu erlassen, ohne dass dagegen eine Klagemöglichkeit besteht. Verhandlungen über neue Richtgrößenvereinbarung Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender, nahm Stellung zum aktuellen Stand in Sachen Richtgrößenvereinbarung. „Wir haben die noch bestehende Richtgrößenvereinbarung zum Ende dieses Jahres gemäß des Beschlusses unserer VV gekündigt und verhandeln mit den Kostenträgern über eine neue Vereinbarung. Unser Ziel ist es, das Verordnungsverhalten unserer Mitglieder so zu begleiten, dass es nicht (mehr) zu Regressen kommt“, sagte Brautmeier. Ein weiteres für die Vertragsärzteschaft wichtiges Thema ist die Einführung des elektronischen Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Brautmeier informierte über den voraussichtlich Anfang Oktober 2016 beginnenden Testbetrieb des VSDM in der Region Nordwest, zu der auch das Rheinland zählt. „Wir gehen davon aus, dass der Abgleich der Stammdaten in den meisten Fällen maximal fünf Sekunden dauert und es zu keinen Beeinträchtigungen im Praxisalltag kommt“, sagte Brautmeier. Verlaufen die Tests erfolgreich, soll der Online-Rollout in der Fläche im April 2017 erfolgen. „Wir werden den Testbetrieb im Sinne unserer Mitglieder aufmerksam begleiten.“ Auch bei dem durch die neue eGK-Generation ab Mitte 2016 nötig gewordenen Austausch von einem Teil der Kartenlesegeräte in Praxen stehe die KV Nordrhein nach den Worten Brautmeiers ihren Mitgliedern unterstützend zur Seite und koordiniert eine Auszahlung der Pauschalerstattung in Höhe von knapp 60 Euro. Da die Erstattung auf 5.000 Kartenterminals begrenzt ist, rät der stellvertretende Vorsitzende, den Erstattungs-Antrag möglichst bald bei der Gematik zu stellen. Erweiterte Förderung der Weiterbildung „Wir haben einen Entwurf zu einer Vereinbarung mit den Krankenkassen zur Förderung der Weiterbildung von der KBV erhalten“, sagte Brautmeier. „Zusätzlich zu den 7500 Stellen im hausärztlichen Bereich gibt es künftig 1000 Weiterbildungsstellen im fachärztlichen Bereich, allerdings nicht für alle Fachgruppen.“ Nicht alle Kriterien zur Förderung würden in Nordrhein erfüllt – so habe zum Beispiel der Landesausschuss der Krankenkassen und Ärzte bisher nirgendwo eine Unterversorgung oder drohende Unterversorgung festgestellt. „Es gibt aber Kriterien, die wir erfüllen. Auch in Nordrhein gibt es in einigen Regionen Probleme bei der Nachbesetzung frei werdender Arztsitze“, sagte Brautmeier. Keine Änderungen an der Satzung Die vor dem Bericht des Vorstands abgestimmten Anträge zu einer künftigen Bildung von Fraktionen in der VV und zum Prozedere der künftigen Besetzung von Haupt- und Haushaltsausschuss der KV Nordrhein fanden nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit unter den VV-Delegierten. Damit ist weiterhin keine Bildung von Fraktionen in der VV der KV Nordrhein möglich. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte als Aufsichtsbehörde bereits die Genehmigung eines früheren VV-Beschlusses zur Fraktionsbildung davon abhängig gemacht, dass zusammen mit der Möglichkeit zur Fraktionsbildung auch damit einhergehende Details, wie unter anderem deren Mindestgröße, in der Satzung der KV Nordrhein konkret geregelt werden müssen. Dahingehende Beschlüsse wurden von den Delegierten nicht gefasst. Pressemitteilung der KV Nordrhein
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Social Media Corner auf dem 10. Gesundheitswirtschaftskongress
Auch in diesem Jahr wird es auf dem zentralen Marktplatz Gesundheitswirtschaft wieder einen Social Media Corner geben. Sie haben dort die Möglichkeit, sich von erfahrenen Social Media Kennern beraten zu lassen. Der Videoblogger (auf Neudeutsch “Vlogger”) und Mediziner Dr. Johannes (Johannes Wimmer) ist anerkannter Experte insbesondere auf dem Gebiet der Videoerstellung und des Bloggens. Silke Schippmann von dialog artists berät in Sachen Social Media Strategie und -Konzeption sowie … Weiterlesen →