(WOLFENBÜTEL) In Hildesheim war einiges los -und das Wetter hat uns hier mehr verwöhnt, als in den vorangegangenen Tagen. Nun sind wir in Wolfenbüttel angekommen, dem letzten Standort unserer diesjährigen Tour. Hoffentlich haben wir morgen auch gutes Wetter. Wolfenbüttel scheint übrigens ein nettes Städtchen zu sein – wenngleich hier der Kräuterschnaps mit dem Hirsch schon sehr das Geschehen bestimmt. Mal sehen, wie es morgen so läuft. (Zi)
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Hermann Gröhe: “Menschen mit Seltenen Erkrankungen nicht alleine lassen“
Geschätzt mehr als vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer Seltenen Erkrankung. Unter dem Motto „Forschen hilft heilen“ findet am 28. Februar 2017 der 10. Europäische Tag der Seltenen Erkrankungen statt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir lassen Menschen mit seltenen Krankheiten nicht alleine. Der Aufbau des Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen und die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sind wichtige Schritte, um die Versorgung der Betroffenen und ihrer Angehörigen spürbar zu verbessern. Es ist gut, dass bereits mehr als die Hälfte der Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Dazu gehört auch ein umfassendes Informationsangebot. Und mit besseren Möglichkeiten zum Aufbau von besonderen Versorgungszentren tragen wir dazu bei, dass Patientinnen und Patienten schnell, zielgerichtet und fachkundig die bestmögliche medizinische Betreuung für ihr Krankheitsbild erhalten. Die Zentren leisten einen wichtigen Beitrag zur Forschung an Seltenen Erkrankungen und ermöglichen es, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse schnell den Patienten zugutekommen – passend zum Motto des diesjährigen Tags der Seltenen Erkrankungen ‘Forschen hilft heilen‘.“ Das Bundesministerium für Gesundheit setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen für Menschen mit Seltenen Erkrankungen ein. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde geregelt, dass auch Patientinnen und Patienten mit Seltenen Erkrankungen in Hochschulambulanzen behandelt werden können. Damit kommen neue Forschungsergebnisse den Betroffenen direkt zugute. Mit Zuschlägen für die Behandlung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen wird die Finanzierung von besonderen Versorgungszentren gesichert. Durch das Krankenhausstrukturgesetz können Zuschläge für nicht bereits anderweitig finanzierte besondere Aufgaben vereinbart werden, die sich an den Anforderungen des NAMSE für entsprechende Zentren orientieren müssen. Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Probleme anzugehen, auf die sie und ihre Familien im Gesundheitswesen stoßen. Im August 2013 hat das NAMSE den Nationalen Aktionsplan mit 52 Maßnahmenvorschlägen vorgelegt, beispielsweise für ein besseres Informationsmanagement, zu möglichen Diagnosewegen und Versorgungsstrukturen. Übergeordnetes Ziel dieses Aktionsplans ist, die gesundheitliche Situation Betroffener in Deutschland zu verbessern. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert die Geschäftsstelle des NAMSE bis Juli 2018 mit insgesamt 1,4 Millionen Euro, um die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans weiter zu begleiten. Unter anderem fördert das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen des Aktionsplans mit über 2 Millionen Euro das Zentrale Informationsportal Seltene Erkrankungen (ZIPSE, www.portal-se.de) und den se-atlas (www.se-atlas.de), eine moderne, interaktive Landkarte, die über die Versorgungsmöglichkeiten für Menschen mit Seltenen Erkrankungen informiert. Anlässlich des Europäischen Tags der Seltenen Erkrankungen veranstaltet das Bundesministerium für Gesundheit am 6. März 2017 in Berlin das Symposium „Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Seltenen Erkrankungen“. Im Rahmen der Veranstaltung werden Beiträge u.a. zur besseren Versorgung und Erforschung seltener Erkrankungen sowie zur Patientenbeteiligung vorgestellt und über den aktuellen Umsetzungsstand des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Seltenen Erkrankungen informiert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe eröffnet das Symposium mit einem Grußwort. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Seltene-Erkrankungen/ www.namse.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Rechtsexpertise verschafft Klarheit beim Ausbau der Angebote von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern in den Frühen Hilfen
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat eine Expertise herausgegeben, die rechtliche Fragen zum Einsatz und zur Tätigkeit von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern (FGKiKP) in den Frühen Hilfen aufgreift. Die Veröffentlichung enthält Rechtsgutachten zu den Bereichen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht, zum Sozialrecht sowie zum Haftungsrecht. Familienhebammen und FGKiKP begleiten im Bereich der Frühen Hilfen Familien mit besonderen Belastungen vor und nach der Geburt eines Kindes. Ihre Tätigkeit ist ein Brückenangebot zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe. Seit 2012 wird ihr Einsatz durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Aufgrund ihrer Tätigkeit an der Systemschnittstelle ergeben sich rechtliche Fragen bei ihrem Einsatz. Die in der Expertise enthaltenen Rechtsgutachten beantworten Fragen, die von Beteiligten aus Bund, Ländern und Kommunen eingebracht wurden. Auch Fragen von den Fachkräften, Trägern entsprechender Angebote sowie aus Berufsverbänden wurden berücksichtigt. Die Expertise soll rechtliche Unsicherheiten mindern und zu mehr Klarheit beim systemübergreifenden Ausbau von Angeboten durch Familienhebammen und FGKiKP führen. Das NZFH hat ausgewiesene Expertinnen und Experten mit der Erstellung der drei Rechtsgutachten beauftragt. Autoren sind Dr. Thomas Meysen, Lydia Schönecker und David Seltmann vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, die das Gutachten zum Sozialrecht verfassten, sowie Prof. Dr. Torsten Schaumberg zum Arbeits-, Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht und Prof. Dr. Harald Horschitz zum Haftungsrecht. Die Expertise „Rechtsgutachten zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern“ steht zum Download unter http://www.fruehehilfen.de und kann dort auch unter der Bestellnummer 16000168 oder per E-Mail an order@bzga.de kostenlos geordert werden. Ergänzend bietet das NZFH auf der Internetseite speziell aufbereitete Fragen und Antworten, die einen schnellen Überblick über die rechtliche Lage ermöglichen: http://www.fruehehilfen.de/ergaenzende-fragen-und-antworten-zum-rechtsgutachten/ Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen ist ein Kooperationsprojekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen früher zu erkennen, bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern. Außerdem koordiniert das NZFH die Bundesinitiative Frühe Hilfen auf Bundesebene. Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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Gesundheitsbewusstsein seit 2008 im Bundesschnitt kaum verändert, aber regional sehr unterschiedlich
„Seit 2008 hat sich das Gesundheitsbewusstsein der Deutschen in der bundesweiten Betrachtung kaum verändert. Aber es gibt große regionale Unterschiede und Veränderungen: In Hamburg und Schleswig-Holstein trinken doppelt so viele Menschen täglich Alkohol wie in Thüringen. In Nordrhein-Westfalen wird am häufigsten und in Hessen am wenigsten geraucht. Die Brandenburger bewegen sich weniger, die Norddeutschen sind am sportlichsten“, sagte heute Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Damit fasst er die Ergebnisse einer repräsentative Meinungsumfrage im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände anlässlich des ‚Tags der Apotheke‘ am 7. Juni 2017 zusammen. Das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft hat dafür telefonisch 3415 Bundesbürger ab 16 Jahren befragt. Die Ergebnisse wurden mit einer weitgehend identischen Umfrage aus dem Jahr 2008 verglichen. Die wichtigsten Aspekte der Prävention sind für die Bundesbürger weitgehend unverändert geblieben: 87 % aller Befragten gaben an, sich regelmäßig zu bewegen (Mehrfachnennungen möglich), 84% setzen auf gesunde Ernährung. Fast ebenso viele nennen ‚wenig Alkohol‘ (81%), Stressreduktion (74%) und Nichtrauchen (65%). Abgeschlagen ist der Besuch von Präventionskursen (17 %). Deutlich zeigen sich aber regionale Unterschiede und Veränderungen: · Rauchen: Nach wie vor raucht jeder vierte Bundesbürger (28%). Am meisten gequalmt wird in Nordrhein-Westfalen (33 %). In Hessen waren die Anti-Raucher-Kampagnen am erfolgreichsten: Hier reduzierte sich der Anteil der Raucher von 31 % im Jahr 2008 auf aktuell 22 %. Gegenläufig ist hingegen der Trend in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Hier rauchen heute mehr Menschen als früher (2008: 22 %, 2017: 33%) · Alkohol: Bundesweit gaben 10 % der Befragten an, täglich oder fast täglich Alkohol zu trinken. In Schleswig-Holstein und Hamburg schauen 18 % so tief ins Glas. In Thüringen sind es hingegen nur 8 %. · Bewegung: Ein Viertel der Bundesbürger (26 %) gibt an, täglich oder fast täglich mindestens eine halbe Stunde Sport zu treiben. Am meisten Bewegung haben die Hamburger und Schleswig-Holsteiner (31 %). In Brandenburg sind es dagegen nur 19 %. Schmidt: „Insgesamt haben wir ein großes Gesundheitsbewusstsein in Deutschland. Aber wir verzeichnen keine dynamischen Verbesserungen. Ich glaube, wir könnten das ändern, wenn wir das Potenzial der Apotheken in der Vorsorge stärker nutzen würden. Sie sind flächendeckend vor Ort und haben jedes Jahr über eine Milliarde niedrigschwellige Patientenkontakte. Damit lässt sich gute Aufklärungsarbeit leisten.“ Die Umfrageergebnisse unterstreichen das. Jeder vierte Bundesbürger wünscht sich danach mehr Präventionsangebote von Apothekern. Besonders gefragt sind dabei Angebote zu Ernährung, Bewegung und zum richtigen Umgang mit Medikamenten. Drei von vier Befragten (74%), die sich mehr Vorsorgeangebote von Apotheken wünschen, sind auch bereit, dafür zu bezahlen. So gut wie alle (94 %) wünschen sich aber eine Finanzierung der Vorsorgeangebote durch die Krankenkassen. Schmidt: „Wir können mehr tun, wenn die Rahmenbedingungen für Präventionsleistungen der Apotheken besser werden. Erstens brauchen wir eine saubere Rechtsgrundlage für Dienstleistungsverträge zwischen Apotheken und Krankenkassen im SGB V. Zweitens gehören Apotheken als Leistungserbringer in den ‚Leitfaden Prävention‘ der Krankenkassen. Und drittens muss die Vergütung von Präventionsleistungen geregelt werden. Die übergeordnete Raison muss natürlich bleiben, die Apotheken in der Fläche zu halten. Das wird nur gelingen, wenn die Politik die Folgen des EuGH-Urteils vom letzten Herbst konsequent bearbeitet und destruktiven Wettbewerbsformen Einhalt gebietet.“ Schmidt schätzt das Vorsorgepotenzial der Apotheken auch deshalb hoch ein, weil die Umfrage hohe Vertrauens- und Zustimmungswerte in der Bevölkerung zeige: “Die Zufriedenheit mit dem Apothekensystem ist deutlich gestiegen. Im Jahr 2008 bewerteten 59 % der Bundesbürger das Apothekensystem mit ‚gut‘ oder ‚sehr gut‘. Mittlerweile liegt dieser Wert bei 73 %.“ Besonders ausgeprägt sei der Imagegewinn bei Menschen bis 29 Jahren. Hier steigerte sich die Zustimmung von 55 % auf 79 %. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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