(NORDWEST) Es bleibt dabei – in Deutschland wird über, aber nicht mit der Pflege diskutiert. Ausgerechnet der mit Preisen ausgezeichnete Moderator Frank Plasberg legt darüber in seiner Sendung “Hart aber Fair” wieder mal Zeugnis ab. Die Sendung “Versorgt im Heim, überfordert zu Hause – wie kann Pflege würdig werden” wendet sich einem gesellschaftlich relevantem Ereignis zu und blendet ausgerechnet die Berufsgruppe, die es eben auch angeht, nahezu völlig aus. Warum gehen die Medien eigentlich davon aus, dass wir nichts dazu beizutragen haben? (Zi)
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KV Nordrhein will Versorgung von Flüchtlingen aktiv mitgestalten
Die Versorgung und Integration der Flüchtlinge, die in Deutschland Zuflucht suchen, sei eine „Jahrhundertaufgabe“, sagte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens beim Sommerempfang der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am Mittwoch, 2. September. Auch in der einen Tag später anberaumten Vertreterversammlung (VV) der KV Nordrhein nahm die ärztliche Versorgung der Menschen breiten Raum ein. Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, berichtete von den aktuellen, von der KV Nordrhein unterstützten Bemühungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die Versorgung der Flüchtlinge flächendeckend zu organisieren. „Wir haben mit dem Gesundheitsministerium Gespräche geführt und sind dabei, einen Vertrag zu schließen, der die Versorgung der Menschen in den Erstaufnahmestellen regeln soll. Wir bringen uns aktiv in die Abstimmungsprozesse ein, obwohl wir eigentlich nur für die Versorgung von GKV-Versicherten zuständig sind“, sagte Potthoff. „Aber wir könnten diese Versorgung leisten, und die Abwicklung über die KV wäre sinnvoll.“ Ab wann die Vereinbarung greift, steht noch nicht fest, da das Innenministerium sie noch prüfen muss. „Tatsache ist, dass täglich Flüchtlinge kommen und sie unversorgt bleiben“, so Potthoff. Neben der Versorgung in den Erstaufnahmestellen gelte es, so Potthoff, die Versorgung der Menschen zu erleichtern, die bereits auf die Kommunen verteilt wurden. Den Rahmenvertrag, den die Landesregierung hierzu mit der Mehrzahl der Krankenkassen zur Versorgung der Flüchtlinge bereits geschlossen hat, beurteilte Potthoff im Prinzip positiv. „Da Ärzte die eGK für Flüchtlinge nicht als besondere Karte erkennen können, müssen die Bedingungen im Einzelnen aber klar geregelt sein.“ Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung, nahm schon zu Beginn der Sitzung Stellung zur aktuellen Situation. „Wir werden diese immense Herausforderung nicht auf gewohnten administrativen Pfaden bewältigen, sondern nur mit großem Engagement, Hilfsbereitschaft, Mut zu unkonventionellen Maßnahmen und schnellen politischen Entscheidungen“, sagte Bergmann. „Ich bin sicher, dass die Mitglieder, die Vertreterversammlung und die Verwaltung der KV Nordrhein bereit sind, ihren Beitrag zur Bewältigung dieser Aufgabe zu leisten und das zu tun, was sie immer tun: Hilfe für Menschen zu leisten und zu organisieren.“ Satzung geändert Ein wesentlicher Punkt in der VV waren Satzungsänderungen, die mit Blick auf die Wahlen im kommenden Jahr von großer Bedeutung sind. Die im Satzungsausschuss der VV vorbereitete und nun beschlossene Änderung der Satzung sieht vor, dass künftig mindestens 18 Sitze jeweils für Haus- und Fachärzte, sechs Sitze für Ermächtigte/angestellte Ärzte sowie fünf Sitze für Psychotherapeuten reserviert sind. Damit haben Haus- und Fachärzte eine Sperrminorität bei Abstimmungen in der Versammlung, die einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedürfen. Neu geregelt wurde auch, dass bei den Wahlen der Vorsitzenden der VV und der ärztlichen Delegierten der KV Nordrhein in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) jeweils ein Vertreter nur auf Vorschlag der hausärztlichen und der fachärztlichen Vertreter zu wählen ist. Mit aufgenommen wurde ein Passus, der das Recht zur Fraktionsbildung formuliert – trotz der Bedenken des Landesgesundheitsministeriums, das nähere Bestimmungen zur Fraktionsbildung in der Satzung fordert. Diese werden nun im Satzungsausschuss im Detail erarbeitet. Umfrage: Mehr barrierearme Praxen In seinem Bericht ging KVNO-Chef Peter Potthoff unter anderem auf die jüngsten Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Barrierefreiheit ein. Rund 60 Prozent von 13.000 befragten Praxen in Nordrhein machten detaillierte Angaben, nach denen fast die Hälfte der Praxen einen barrierearmen Zugang und eine, wenn auch nicht umfassende, behindertengerechte Ausstattung aufweisen. Damit hat sich der Anteil der barrierearmen Praxen in Nordrhein in den vergangenen fünf Jahren um rund 30 Prozent erhöht. Kritik übte Potthoff an der geplanten Novelle der Landesbauordnung, die zu bürokratisch sei und den Aus- und Umbau von Praxen eher bremse. Ein Antrag aus dem Notdienstausschuss der Vertreterversammlung, der eine vollständige und zeitnahe Umsetzung der Notdienstreform gemäß der gefassten Beschlusslage forderte, wurde an den Vorstand verwiesen. Am Samstag, den 26. September, werden die Delegierten in einer weiteren Sonder-Vertreterversammlung über eine baldige Überarbeitung der Notdienstordnung beraten. Zu den jüngsten Berichtigungen hausärztlicher Abrechnungen bei der Chronikerpauschale, die von mehreren Krankenkassen verlangt worden waren und in Honorarrückforderungen mündeten, nahm Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein, Stellung. „Wir sind uns im Klaren darüber, wie viel Unmut die Honorarrückforderung hervorgerufen hat. Aber die Beanstandung der Krankenkassen war korrekt, sodass wir keine andere Möglichkeit haben, als das zu berichtigen.“ Die KV Nordrhein habe niemandem einen Vorwurf gemacht, weil die administrativen Bedingungen und die Leistungslegende es den Ärzten schwer machen.“ Termin-Servicestellen: Eigene Lösung in Nordrhein Brautmeier ging auch auf das Thema Termin-Servicestellen ein. „Wir werden eine eigene Lösung für Nordrhein entwickeln müssen, weil eine auf Bundesebene entwickelte Software nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen würde.“ Die KV sei verpflichtet, die Servicestellen anzubieten und werde das auch tun. „Wir müssen aber noch regeln, wie wir ausreichend Termine bereitstellen können, wenn die Meldung freiwillig erfolgt – und wir keine Möglichkeit haben, die Ärzte für die zusätzlichen Termine zu honorieren.“ Bei der Förderung der hausärztlichen Grundvergütung präsentierte Brautmeier Zahlen zur Inanspruchnahme der Förderung von nichtärztlichen Praxisassistentinnen und des Zuschlags für die Sozialpädiatrie in Nordrhein. Danach nahmen im ersten Quartal 373 Praxen (759 Hausärzte) die so genannte „NäPa“-Förderung in Anspruch. 302 Pädiater rechneten den Sozialpädiatrie-Zuschlag ab. „Insgesamt haben wir damit im ersten Quartal dieses Jahres ein gutes Viertel der extrabudgetär zur Verfügung stehenden Förderung von Haus- und Kinderärzten ausgeschöpft.“ Pressemitteilung der KV Nordrhein
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Gute Vorsätze für´s neue Jahr: Das Healthcare-Netzwerk bleibt anders…
Ein frohes und gesundes neues Jahr! Mit dem neuen Jahr hat sich auch das Healthcare-Netzwerk verändert. Getreut dem Motto „Alles bleibt anders“ präsentiert sich der bekannte Blog nun in neuem Gewand – aber unter alter Führung. Weiterhin erhalten Sie hier aktuelle Informationen aus dem deutschen Gesundheitswesen. Wir freuen uns auf die vor uns liegenden Aufgaben! Ihre Readktion Healthcare-Netzwerk.de
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BfArM-Tagung zu Chancen und Risiken von Medizin-Apps: „Mehr Klarheit bei Herstellern und Anwendern schaffen.“
Chancen und Risiken von Fitness- und Gesundheits-Apps stehen heute im Mittelpunkt einer Expertentagung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Rund 200 Fachleute aus Wirtschaft, Forschung, Politik und Verwaltung diskutieren Anwendungsbeispiele, Sicherheits- und Erstattungsfragen. Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, eröffnete die Tagung mit einem Grußwort. Staatssekretär Lutz Stroppe: „Bei mehr als 100.000 Gesundheits-Apps auf dem Markt wird es immer schwieriger, zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden. Deshalb brauchen wir Qualitäts- und Datenschutzstandards, auf die sich Bürgerinnen und Bürger verlassen können. Damit wollen wir dafür sorgen, dass Gesundheits-Apps im privaten Bereich wie auch in der Gesundheitsversorgung sicher und nutzbringend eingesetzt werden können. Aber auch App-Entwickler benötigen Orientierung. Wir werden das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu einer zentralen Anlaufstelle für App-Entwickler in Deutschland weiterentwickeln. Es soll Herstellern bei der Zulassung von „Medical Apps“ beratend zur Seite stehen.“ Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM: „Medical Apps können eine wertvolle Hilfe sein, wenn es um Gesundheit und Fitness geht. Vielen Entwicklern ist aber nicht bewusst, dass es sich bei diesen Apps um Medizinprodukte handeln kann, für die mit Blick auf den Patientenschutz besondere gesetzliche Regelungen gelten. Deswegen wollen wir mit der heutigen Dialog-Veranstaltung mehr Klarheit bei Herstellern und Anwendern schaffen.“ Gesundheits-Apps sind ein rasant wachsender Markt. Die Anwendungen für Smartphones und Tablets geben Gesundheitsempfehlungen, helfen bei der Dosierung von Arzneimitteln und werten Fitness-Daten aus. Oft ist Entwicklern und Anwendern aber nicht klar, ob es sich dabei einfach um Lifestyle-Anwendungen etwa für Fitnessdaten handelt, oder ob bereits eine Medical App vorliegt, für die die weitergehenden Regularien für Medizinprodukte hinsichtlich Sicherheit, Verkehrsfähigkeit und Überwachung gelten. Den enormen Informationsbedarf beim Thema Medical Apps hatte das BfArM bereits 2015 mit einer ersten Dialog-Veranstaltung aufgegriffen. Mit der heutigen Folgeveranstaltung werden neben neuen Anwendungsbeispielen auch aktuelle Fragen rund um Datenschutz und -sicherheit sowie Erstattungsfragen vertieft. Das BfArM gibt Herstellern und Entwicklern wichtige Entscheidungshilfen an die Hand. So unterstützt die „Orientierungshilfe Medical Apps“ Entwickler bei der Frage, ob ihr Produkt dem Geltungsbereich des Medizinproduktegesetzes (MPG) und den entsprechenden Verordnungen unterliegt. Gleichzeitig gibt die Orientierungshilfe auch erste Hinweise, was in diesem Fall zu beachten ist. Damit ist die BfArM-Orientierungshilfe ein wichtiger Beitrag für eine fundierte erste Abschätzung durch den Hersteller. Darüber hinaus kann das BfArM Hersteller bei Abgrenzungs- bzw. Risikoklassifizierungs-Entscheidungen unterstützen. Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
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