Auf http://blog.tuxpost.de/2008/08/25/abmahnungs-wegweiser-als-kostenloses-e… hab ich von dem pdf erfahren.
Die Webseite http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ bietet auf http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ebook/index.htm einen kostenlosen Leitfaden durch das Abmahn-Wesen. Der Download ist kostenlos, ausgedruckt werden kann er erst gegen 5 EUR Gebühr.
Lesenswert.
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Arzneimittelkonto NRW: In Wuppertal startet der Echtbetrieb
Wuppertal ist ab sofort wichtige Pilotregion für das Projekt “Arzneimittelkonto NRW”. Ein zentrales, patientenindividuelles Arzneimittelkonto versetzt dort erstmals Ärzte, Apotheker und Pflegeinrichtungen in die Lage, sich gemeinsam über ein zentrales Arzneimittelkonto auszutauschen. Der Patient steht dabei immer im Mittelpunkt und kann selbst aktiv an seinem Medikationsmanagement mitwirken. Die Arzneimitteltherapie in Wuppertal soll sicherer werden. Das ist das Ziel des Projektes „Arzneimittelkonto NRW“. Fünf oder mehr Medikamente werden heute regelmäßig von fast der Hälfte der über 65-Jährigen eingenommen. Um für diese Patienten die individuell beste Kombination zusammenzustellen ist zunächst einmal wichtig, dass die am Behandlungsprozess Beteiligten über die Gesamtmedikation informiert sind, um Wechselwirkungen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Doppelverordnungen und -einnahmen zu vermeiden. Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) startete im November 2014 eine Studie: Medikationsfehler als Ursache für Krankenhauseinweisungen. Nach Schätzungen gibt es in Deutschland pro Jahr 500.000 Krankenhausnotaufnahmen durch vermeidbare Medikationsfehler. Außerdem wird die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Multimedikation auf 16.000 bis 25.000 pro Jahr geschätzt. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 starben etwa 3.400 Menschen im Straßenverkehr. Vor diesem Hintergrund wurde das „Arzneimittelkonto NRW“ ins Leben gerufen, gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt von der Universität Bielefeld. Im Rahmen des Projektes implementierten marktführende Softwarehersteller im Gesundheitswesen, darunter CompuGroup Medical Deutschland AG, eine technische Lösung, die es den Teilnehmern ermöglicht, notwendige Medikationsänderungen unter Berücksichtigung der Gesamtmedikation des Patienten vorzunehmen. Eine spezielle Arzneimitteltherapiesicherheits-Prüfsoftware überwacht jede Änderung oder Ergänzung der Gesamtmedikation. Der Patient selbst kann mit Hilfe einer kostenlosen App (Mediteo) sein Arzneimittelkonto einsehen und, bei Bedarf, frei verkäufliche Präparate und weitere Medikamente hinzufügen. Auch hier überprüft ein Sicherheitscheck bei Neueinträgen auf Wechselwirkungen mit der gesamten bestehenden Medikation. Wuppertal startet als wichtige Pilotregion für das „Arzneimittelkonto NRW“. Mit der Diakonischen Altenhilfe Wuppertal, mit derzeit 8 Pflegeeinrichtungen und 100 Bewohnern pro Haus, hat das Projekt gleich einen wichtigen Teilnehmer gewonnen, der sich bereits seit Jahren intensiv mit dem Thema elektronisches Medikamentenmanagement zur sicheren Arzneimittelgabe und Arzneimitteltherapiesicherheit beschäftigt. Donate Degenhardt, Qualitätsmanagerin der Diakonischen Altenhilfe, sieht das Projekt Arzneimittelkonto NRW als weiteren Schritt zur noch besseren Versorgung der Bewohner und mehr Transparenz: „Im Medikamentenmanagement ist größte Sorgfalt geboten. Wenn alle Akteure an ein und demselben Medikationsplan eines Patienten arbeiten, ist das ein großer Schritt zur Steigerung der Sicherheit, der Transparenz und Effektivität. Das Arzneimittelkonto knüpft genau an dieser Stelle an.“ Dr. Jürgen Sievers von der teilnehmenden Widder-Apotheke ist ebenfalls vom Projekterfolg überzeugt: „Wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) setzen zwingend die Kenntnis der Gesamtmedikation voraus.“ Dr. Oleg Hoffmann sowie die TALPRAX von Dr. Michaele Müller, Dr. Miriam Hochreuther und Dr. Harriet Weiss werden als erste Wuppertaler Ärzte das Arzneimittelkonto, neben der Heimversorgung, auch ambulanten Patienten anbieten. Weitere Teilnehmer kommen Anfang des kommenden Jahres hinzu. Die Teilnahme ist für alle Beteiligten (Patienten, Arzt, Apotheke und Pflegeheim) kostenfrei. Interessierte erhalten weitere Informationen zum Projekt „Arzneimittelkonto NRW“ auf der Webseite arzneimittelkonto-nrw.deoder unter der Rufnummer 0261 8000 2590. Pressemitteilung der CompuGroup Medical Deutschland GmbH
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Mit Simulation zum Ziel: Durchgängige Prozesse als Voraussetzung für den digitalen Wandel
„Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“ erscheint wie angekündigt Ende April 2016 im medhochzwei-Verlag für 24,99€. Meik Eusterholz schreibt darin über „Mit Simulation zum Ziel: Durchgängige Prozesse als Voraussetzung für den digitalen Wandel“.Einsortiert unter:Allgemein Tagged: Buchankündigung, digitaler Wandel, Markenmedizin, Patienten, Publikation
Versorgungsstärkungsgesetz: Wichtige Hürden beseitigt – Ausbau der Selektivverträge wird im Südwesten konsequent fortgesetzt
Mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gibt der Gesetzgeber trotz der Streichung des § 73c SGB V auch ein Zeichen dafür ab, dass er in der ambulanten Arztversorgung weiterhin zu den Direktverträgen zwischen Krankenkassen und der Arztseite (sogenannte Selektivverträgen) steht. Baden-Württemberg ist in diesem Feld mit den Hausarzt- und Facharztverträgen von AOK, Bosch BKK und Arztverbänden (MEDI und Hausärzteverband) bundesweit seit Jahren führend. Das Gesetz werten die Südwest-Partner jetzt als sichere, belastbare Basis für die weitere Ausweitung solcher Verträge. „Wir hatten zwar an den Gesetzgeber weitere, berechtigte Wünsche, können aber jetzt feststellen, dass im Gesetz die zwingend notwendigen Änderungen im Vergleich zu den Entwurfsfassungen enthalten sind. Die AOK Baden-Württemberg geht mit den Arztpartnern im Land den erfolgreichen Weg konsequent weiter und wird die Direktverträge auf weitere Bereiche ausdehnen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag (11.06.2015) in Stuttgart. Positiv sehen die Partner im Südwesten auch die weiterhin verantwortliche Rolle der Krankenkassen bei solchen Selektivverträgen. Laut Hermann verbleibt der sogenannte Sicherstellungsauftrag bei den Kassen. Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, bekräftigt: „Die in Baden-Württemberg erfolgreich praktizierte ambulante Selektivversorgung beweist, dass eine Alternative zur KV-Versorgung dauerhaft möglich und von allen Beteiligten erwünscht ist.“ Eine weitere Regelung des Gesetzes betrifft die notwendige Bereinigung der Gesamtvergütung für Selektivverträge. Diese war in der Vergangenheit ein fortwährendes Ärgernis, weil das komplexe Verfahren unpraktikabel oder anfällig für Missbrauch war. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers soll jetzt ausgeschlossen sein, dass Ärzte, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, bei der Honorarbereinigung benachteiligt werden. Das sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so die Vertragspartner. Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, fordert jetzt konsequentes Handeln: „Bei der Umsetzung des Gesetzes durch den Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigungen muss sichergestellt werden, dass kein Arzt oder Psychotherapeut, der an einem Selektivvertrag teilnimmt, durch die Bereinigung finanziell benachteiligt wird.“ Aktuell nehmen rund 1,4 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch-BKK am Hausarztvertrag und mehr als 400.000 Versicherte beider Kassen am Facharztprogramm teil. Im zweiten Halbjahr soll mit dem Urologie-Vertrag bereits der fünfte Facharztvertrag starten. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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