Praxisabgabe | Sprechstunde Medizinrecht
Ärzte und Zahnärzte sind Freiberufler. So ist es nach einer gewissen Zeit der Tätigkeit in anderen Praxen oder im Krankenhaus üblich, sich in eigener Praxis niederzulassen. Unabhängig von Zulassungsbeschränkungen liegt es nach wie vor im Trend, eine Praxis zu übernehmen, als eine neue Praxis zu gründen. Vor allem die “Trampelpfade” der Patienten in die etablierte Praxis sprechen für eine Praxisübernahme.Für Praxisabgeber und Erwerber ist der Praxiskauf ein wichtiger Schrit
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