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Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel ist ein Mietmangel

Praxisinhaber haben ein nachvollziehbares Interesse, dass durch andere Mieter im Objekt der Praxis keine Konkurrenz droht. Erstmalig hat der Bundesgerichtshof am 10.10.2012 (Az. XII ZR 117/10) entschieden, dass die Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter einen Mangel der Mietsache darstellt, der zur Mietminderung führen kann. Der Fall Der Kläger schloss im Jahr 2002 einen Gewerberaummietvertrag über Räume zur Nutzung als Arztpra

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