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Heimlicher Kaffee: Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug

Im September 2022 hatte das Bundesarbeitsgericht in einer viel beachteten Entscheidung (Beschl. v. 12.09.2022, Az.1 ABR 22/21) rechtsfortbildend die klare Verpflichtung für Arbeitgebende geschaffen, die Arbeitszeit der Arbeitnehmenden zu erfassen. Seit fast neun Monaten müssen alle Beschäftigten ihre Arbeitszeit erfassen. In der Praxis geschieht das allerdings nicht. Um dies zu ändern, wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach langer Wartezeit der […] Der Beitrag

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