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Widerruf der Approbation wegen Erkrankung

Eine aktuelle Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 23.06.2017 – 13 A 2455/16) zeigt, dass der Widerruf der Approbation auch aufgrund eines bestehenden Krankheitsbildes erfolgen kann. Der Fall Es ging hier um einen Zahnarzt, dessen Approbation gemäß § 4 Abs. 2 Zahnheilkundegesetz (ZHG) widerrufen worden war. Dabei stellte man auf eine beim Kläger diagnostizierte Epilepsieerkrankung ab. Der Arzt hatte sich auch in stationäre Behandlung begeben, diese allerdings mehrfach vorz

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