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Hermann Gröhe: “Bessere Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen – Keine Toleranz bei Betrug in der Pflege!“

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die Regelungen des PSG III sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Gute Pflege gibt es nicht von der Stange, sie muss wie ein Maßanzug auf die persönliche Situation zugeschnitten

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