Zahnarzt darf kein Botox spritzen
Die Frage, ob Zahnärzte Botox verabreichen dürfen, ist vorerst beantwortet. Ausgangspunkt war ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster (Az: 7 K 338/09). Das Gericht erklärte, die Grenze der zahnärztlichen Berufsausübung sei das Lippenrot. Eine Behandlung der Gesichtsoberfläche, auch etwa der Nasolabialfalten gehöre hierzu nicht. Es folgte eine Abmahnwelle, die eine Vielzahl von Zahnärzten bundesweit traf. Grundlage hierfür war das nicht rechtskräftige Urteil des VG Münster. Z
Einen Kommentar schreiben
du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.