Die Welt der medizinischen Blogs

Privatärztlicher Abrechnungsbetrug: Die Gefahren des § 4 GOÄ

Nach § 4 GOÄ darf der Arzt nur eigene Leistungen abrechnen. Wann diese Leistungen als “eigene” zu betrachten sind, ist höchst umstritten. So darf der Chefarzt beispielsweise seine Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen delegieren. Es reicht aber nicht aus, dass er lediglich im Sinne einer Oberaufsicht die grundlegenden Entscheidungen einer Behandlung von Wahlleistungspatienten selbst trifft, deren Vollzug überwacht und entsprechende Weisungen erteilen kann. Zur Erfüllung de

weiterlesen »


Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben

du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.