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Werbung durch Apotheke mit Apotheken Taler zulässig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass geringwertige Apotheken-Werbegaben wie ein ein sogenannter “Apotheken-Taler” im Wert von 50 Cent für rezeptpflichtige Medikamente zulässig sind. Ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung liege zwar vor, eine Untersagung dieses Rabattmodells entspreche aber nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Urteil vom 23.05.2012, Az.: 5 A 34/11). Das Gericht hob eine entsprechende Verfügung der Apothekerkammer auf, mit

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