Job-Sharing im MVZ – einer für alle – alle gegen einen?
Wie die Leistungsbegrenzung für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu berechnen ist, dem im Rahmen eines sog. Job- Sharing-Modells die Anstellung eines weiteren Arztes genehmigt wurde, hat das Bundessozialgericht am 21.03.2012 nun vorerst entschieden (B 6 KA 15/11 R). Der Fall Geklagt hatte ein MVZ, welches im März 2006 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen worden war, nachdem ein Facharzt für Chirurgie sowie ein fachärztlich tätiger Internist ihre Zulassungen eingebracht ha
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