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GEMA-Gebühren für Musik in der Praxis?

Wer in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist im Normalfall automatisch Kunde der GEMA, unabhängig davon ob es sich bei diesen Kunden um Radio- oder Fernsehsender, Kinos, Veranstaltern von öffentlichen Musikdarbietungen o.ä, handelt. Bisher wurden auch Leistungserbringer des Gesundheitswesens von der GEMA zur Kasse gebeten, sofern sie ihren Patienten die Wartezeit mit der Wiedergabe von Musikstücken verkürzten. Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes

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