Noch im Frühjahr hieß es, die Pflegeberufe verdienen mehr Wertschätzung und Anerkennung – jetzt lässt der Bund die Unterstützung der Finanzierung für das 3. Ausbildungsjahr für Umschüler in der Alten- und Krankenpflege auslaufen. Und wie die Bundesregierung die Situation der Pflege sonst noch so beurteilt, lässt sich aus den Antworten der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion ablesen. Und die sind hier zu finden. (Zi)
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Gute Vorsätze einhalten, ohne Griff ins Portemonnaie: Krebsfrüherkennung muss keine IGeL-Leistung sein
Mehr Sport, weniger fettes Essen: Wer mit guten Vorsätzen ins neue Jahr startet, will mehr für die Gesundheit tun. Auch regelmäßige Vorsorge beim Arzt gehört dazu. Jedoch: Nicht jede Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchung ist sinnvoll. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. Speziell bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gelte es, genau hinzuschauen. Der TK-Meinungspuls zeigt: Mehr als die Hälfte der gesetzlich Versicherten hat schon solche Selbstzahler-Angebote bekommen, obgleich bei vielen Zweifel am diagnostischen und therapeutischen Nutzen bestehen. Allein bei ihrem Gynäkologen haben 40 Prozent aller gesetzlich versicherten Frauen bereits eine Selbstzahler-Leistung angeboten bekommen. Bei den Männern sind es 14 Prozent, die bei ihrem Urologen bereits angesprochen wurden. Dabei übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für alle medizinisch notwendigen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Auf die jährliche Krebsfrüherkennung beispielsweise haben Frauen ab 20 Jahren und Männer ab 45 Jahren Anspruch. Die TK empfiehlt Patienten, sich gründlich über den Nutzen dieser Angebote zu informieren. Allerdings holen nur knapp vier von zehn gesetzlich Versicherten (39 Prozent) weitere Informationen ein. Diejenigen, die sich schlau machen, schauen meist auf spezielle Seiten im Internet wie www.igel-monitor.de (51 Prozent), oder wenden sich an ihre Krankenkasse (47 Prozent). Die TK hat wichtige Informationen und Entscheidungshilfen auf ihrer Seite www.tk.de unter dem Webcode 225920zusammengestellt. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse (TK)
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Vormerken! 12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 21./22.9 2016 in Hamburg
“Dieser Termin gehört unbedingt schon heute in den Kalender für das nächste Jahr”, stellt Gesundheitsunternehmer und Kongresspräsident Prof. Heinz Lohmann bei der Ankündigung des 12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES am 21. und 22. September 2016 in Hamburg fest. Bereits jetzt werde schon wieder am Programm der nächsten Veranstaltung für die Manager und Unternehmer der Gesundheitsbranche gearbeitet. Lohmann wörtlich: … Weiterlesen →![]()
Krankengeld-Gutachten des Bundesversicherungsamts: Gesamtevaluation des Morbi-RSA jetzt!
Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, begrüßt das am Donnerstag (28. Juli 2016) vom Bundesversicherungsamt (BVA) veröffentlichte Gutachten zur Berechnung der Krankengeld-Zuweisungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA): “Das ist ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten, das uns im Vergleich zu vielen anderen RSA-Expertisen auch voranbringt.” Für Krankengeldausgaben gebe es zwei Treiber: Einkommenshöhe und Krankheitslast, also Dauer sowie Häufigkeit der Erkrankung. Das Gutachten mache nun deutlich, dass beides bei der Neujustierung der Zuweisungen zum Krankengeld im Morbi-RSA angemessen gewichtet werden müsse, so Litsch. “Damit ist aber auch klar: Die von einigen Kassen geforderte alleinige Berücksichtigung der Grundlöhne bei der Krankengeld-Berechnung führt in die Irre. Wir brauchen die richtige Balance.” Aber die richtige Gewichtung ist nicht so leicht zu finden. Denn Preis- und Mengeneffekt sind gegenläufig und heben sich grundsätzlich auf: Kassen mit hohen Grundlöhnen haben in der Regel eine geringe Krankheitslast und umgekehrt. So liefert das Gutachten zwar Modellvorschläge zur verbesserten Zuweisungssystematik, diese sollten aber in einem Folgegutachten auf einer erweiterten Datenbasis noch einmal durchgerechnet werden, so die Autoren. Auch bei der Frage, welche Erkrankungen bei der Berechnung des Krankengelds einbezogen werden müssen, sieht Litsch noch Forschungsbedarf: “Sicherlich wird man noch einmal überlegen müssen, ob für Krankengeld nicht eigenständige Morbiditätskriterien gelten sollten. Überzeugender wäre es, wenn man die Einschränkung der Krankheiten im Morbi-RSA endlich ganz fallen ließe. Das hätte den zusätzlichen Charme, mit einem Schlag die unsägliche Debatte zur Auswahl der richtigen Krankheiten im Morbi-RSA zu beenden.” In diesem Zusammenhang erneuert Litsch noch einmal die AOK-Forderung nach einer Gesamtevaluation des Morbi-RSA. “Derzeit kommen unzählige Kassen oder Kassenarten mit ihren Morbi-Wünschen um die Ecke, immer mit dem Argument, durch diese und jene Änderung werde der Morbi-RSA gerechter. Dass dahinter reine Interessenpolitik steckt, ist auch klar.” Es gehe aber nicht um die Subventionierung von Einzelinteressen, sondern um die Vermeidung von Risikoselektion und das Setzen von Wirtschaftlichkeitsanreizen. Das aktuelle Krankengeld-Gutachten respektiere dies, so Litsch weiter. Aus diesen ordnungspolitischen Gründen müsse jetzt schleunigst eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben werden, die auf Grundlage aktueller Daten alle Aspekte analysiere und nächste Schritte ableite. Litsch: “Die letzte Auswertung dieser Art ist von 2011 und arbeitet mit Daten von 2009. Ein Update ist also überfällig. Dabei sollten dann auch die offenen Fragen aus dem Krankengeldgutachten weiter untersucht werden.” Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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