(DÜSSELDORF) Seit genau 10 Jahren setzt der Pflegerat NRW im bevökerungsreichstem Bundesland auf die Vernetzung. Die Vertreter der Gründerverbände haben Weitsicht gezeigt und die Basis geschaffen, die Anliegen der Pflege mit einer gemeinsamen Stimme zu vertreten, so Ludger Risse, Vorsitzender des Pflegerat NRW in seiner Begrüßung anläßlich der Jubiläumsveranstaltung zum 10-Jährigen am 7. September im evangelischem Krankenhaus Düsseldorf. Mit gefeiert haben die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Marie-Luise Müller, der Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes NRW, Karl-Josef Laumann und Marita Mauritz, Vorsitzende des DBfK Nordwest. Der DBfK ist im Pflegerat NRW regelmäßig durch die Vorstandsmitglieder Hans-Peter Wischnat und Stefan Juchems vertreten. (Zi)
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ORGANPATEN-Preis 2016 – Organspende. Entscheiden – und darüber reden!
Unter dem Motto “Organspende. Entscheiden – und darüber reden!” startet heute der Wettbewerb zum ORGANPATEN-Preis 2016. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Verloren gegangenes Vertrauen lässt sich nur langsam wieder zurückgewinnen. Deshalb dürfen die Anstrengungen nicht nachlassen, die Qualität in der Transplantationsmedizin ständig zu verbessern. Gleichzeitig muss weiter daran gearbeitet werden, Verunsicherungen von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Ärzten und Pflegekräften im Krankenhaus aufzugreifen und über die Organtransplantation zu informieren. Der Organpatenpreis kann durch neue Ideen und Wege der Information dazu beitragen Öffentlichkeit für das wichtige Thema Organspende zu schaffen.” Hierzu betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: “Nur wenn wir alle erreichen – Bürgerinnen und Bürger wie auch das medizinische Personal in den Krankenhäusern – werden wir zu einer noch intensiveren Auseinandersetzung mit den Fragen der Organspende kommen. Nur so können wir in der Bevölkerung ein größeres Verständnis und eine höhere Aufgeschlossenheit dafür schaffen, eine entschiedene Haltung zum Thema Organspende einzunehmen. Mit der Auslobung des ORGANPATEN-Preises 2016 hoffen wir auf zahlreiche innovative und kreative Ideen, die dazu beitragen, Organspende zu einem Thema des täglichen Lebens werden zu lassen. Gerade junge Menschen befassen sich unbefangen mit diesem Thema und können deshalb neue ungewöhnliche Wege einer Annäherung zeigen. Mit ihren eigenen kreativen Beiträgen können sie andere motivieren, eine selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen.” Viele Menschen sind grundsätzlich zu einer Organspende bereit, halten aber weder ihren Willen schriftlich fest, noch teilen sie ihre Entscheidung ihren Angehörigen mit. Hier gilt es neue Wege zu beschreiten, um über die Organspende zu informieren, Verunsicherungen aufzugreifen und Öffentlichkeit für die Organspende zu schaffen, damit noch mehr Menschen, ihre Entscheidung treffen und in einem Organspendeausweis dokumentieren. Gemeinsam suchen das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kreativ herausragende Ideen und Vorschläge zur Gestaltung von Plakaten bis hin zu Motiven im Postkartenformat. Ziel ist, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte, die mit der Versorgung von Patienten befasst sind, mit dem Thema Organspende auseinandersetzen. Zur Teilnahme aufgerufen sind Patienten- und Selbsthilfeverbände, Schülerinnen und Schüler ab dem 14. Lebensjahr, Schülerinnen und Schüler von Kranken- und Gesundheitspflegeschulen bzw. von Kinderkrankenpflege- und Gesundheitspflegschulen, Studentinnen und Studenten aller Fakultäten, Künstlerinnen und Künstler sowie alle Menschen mit kreativen Ideen. Über die Vergabe der Preise in den Kategorien Plakatmotiv und Postkartenmotiv entscheidet eine interdisziplinäre Jury. Zusätzlich können alle eingereichten Motive durch die Community aufhttp://www.organpatenpreis.de bewertet werden. Das Motiv mit den meisten Stimmen erhält den Communitypreis. Insgesamt steht ein Preisgeld in Höhe von 27.000 Euro bereit. Die Wettbewerbsbeiträge für den ORGANPATEN-Preis 2016 können ab sofort bis zum 30. November 2015 online unter http://www.organpatenpreis.deeingereicht werden. Weitere Informationen zum Wettbewerb, zu vergangenen Preisträgern, der Jury und zu den Teilnahmebedingungen finden Sie unter http://www.organpatenpreis.de Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Feldmann: „Wir brauchen eine echte Versorgungssitzplanung“
„Wir müssen die gesamte Versorgungslandschaft betrachten, auch die Kliniken“ machte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), deutlich. Auf der heutigen Vertreterversammlung erklärte sie, dass für eine zukunftsfeste Versorgung auch eine funktionierende Bedarfsplanung unabdingbar sei. Mit einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung „ergibt sich letztlich eine echte Versorgungssitzplanung“. Diesen Vorschlag werde die KBV wieder in die politische Debatte einbringen. Zudem führte sie aus, dass in einer derzeit laufenden Studie der künftige Bedarf an niedergelassenen Vertragsärzten untersucht werde. Sie kündigte für 2016 erste Ergebnisse an. Feldmann begrüßte die Anhebung der zu fördernden Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin auf 7.500, wie es das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorsieht. Hinzu kommen noch einmal 1.000 Förderstellen für die Weiterbildung im Bereich der allgemeinen fachärztlichen Versorgung. Berücksichtigt werden laut Gesetz Augenärzte, Gynäkologen, Kinder- und Jugendmediziner. Die KBV steht hier noch in Verhandlungen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband. Dabei geht es nicht nur um die regionale Verteilung der Stellen, sondern auch um die Höhe der Förderung. Letztere soll vor allem an vergleichbare Klinikgehälter angepasst werden. „Um die Versorgung der Bevölkerung zukunftssicher zu machen, müssen wir aber auch im Medizinstudium ansetzen“, so Feldmann. Sie forderte, das Praktische Jahr der Medizinstudierenden in zwei ambulante und zwei stationäre Abschnitte zu unterteilen. Zudem müsse die Allgemeinmedizin als obligatorisches Prüfungsfach im Zweiten Staatsexamen verankert werden. Mit dem jüngst beschlossenen E-Health-Gesetz haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen, künftig Anspruch auf einen Medikationsplan. Die KBV konnte durchsetzen, dass die Verantwortung dafür dem Arzt obliegt – und nicht etwa Apothekern. „Der Arzt stellt die Indikation, nur er verfügt über die für den Patienten notwendigen Informationen zur medikamentösen Therapie“, machte Feldmann klar. Sie begrüßte, dass der Gesetzgeber plant, die etablierten Zertifizierungsverfahren der KBV auf die Funktionalitäten des Medikationsplans auszuweiten. Dies ist notwendig für eine einheitliche Umsetzung in allen Praxisverwaltungssystemen (PVS). „Zunächst müssen wir jedoch das Haftungsrisiko verbindlich klären“, mahnte sie. Um den Ärzten größtmögliche Sicherheit zu bieten, forderte die KBV die verpflichtende Einführung einer Software zum Management der Arzneimitteltherapiesicherheit in die PVS. Diese prüft alle Verordnungen auf eventuelle Wechselwirkungen und gibt gegebenenfalls Warnhinweise. Feldmann sprach sich ausdrücklich für eine verbesserte Begleitung sterbender Menschen im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes aus. Mit dem Ausbau der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) „wird die Palliativversorgung weiter in der vertragsärztlichen Versorgung verankert.“ Dies entspreche einer langjährigen Forderung der KBV und bilde die Basis für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). „Es ist erfreulich, dass der Gesetzgeber hier auf unsere Grundüberlegungen zurückgegriffen hat“, so Feldmann. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Hilfsmittel: Einfachere Patientenversorgung durch neues Vertragsportal in Apotheken
Mehr als die Hälfte der 20.000 Apotheken in Deutschland nutzen bereits das Online-Vertragsportal (OVP), um ihre Patienten besser und schneller mit Hilfsmitteln versorgen zu können. Die in Zusammenarbeit von Deutschem Apothekerverband (DAV), Landesapothekerverbänden und ABDATA Pharma-Daten-Service entwickelte Datenbank erlaubt es jeder teilnehmenden Apotheke direkt abzugleichen, welche Inkontinenzprodukte oder Inhalationsgeräte die Krankenkasse des Versicherten zulässt. Zugleich kann die Apotheke prüfen, ob sie selbst die formalen Voraussetzungen für die Abgabe eines bestimmten Hilfsmittels an den jeweiligen Patienten erfüllt. „Das Online-Vertragsportal schafft mehr Transparenz für Apotheker im extrem komplexen Hilfsmittelmarkt“, sagt Dr. Rainer Bienfait, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Hilfsmittel und Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Mehr Überblick in der Apotheke nutzt auch den Patienten. Mit dem OVP kann ein Apotheker sofort erkennen, ob und wie er einen Patienten versorgen kann – oder welche Schritte er dazu noch tun muss, indem er beispielsweise einem Vertrag beitritt.“ Mehr als 10.000 Apotheken sind schon über ihren Landesapothekerverband an das OVP angebunden. Derzeit werden mehr als 40.000 Vertragsprüfungen pro Woche abgefragt – Tendenz steigend. In der Datenbank sind mehr als 150 Verträge und über 750.000 Beitrittsdatensätze der Apotheken hinterlegt. Das Online-Vertragsportal ist auch mit den Warenwirtschaftsystemen der Apothekensoftwarehäuser verbunden, so dass die Apotheken feststellen können, welche Hilfsmittel sie vorrätig haben oder noch bestellen müssen. Zum Hintergrund: Der Deutsche Apothekertag 2015 in Düsseldorf hatte Gesetzgeber und Krankenkassen dazu aufgefordert, die Versorgung mit Hilfsmitteln aufzahlungsfrei, wohnortnah und unbürokratisch im Sinne des Patientenwohls zu gewährleisten. Die Aufrechterhaltung des Sachleistungsprinzips und ein Verbot von Exklusivausschreibungen sind Kernforderungen. Die Apothekerschaft drängt auch darauf, die bürokratischen Einstiegshürden der Krankenkassen zur Hilfsmittelversorgung abzusenken. Mit dem OVP des DAV bekräftigen die Apotheker nun ihre Absicht, trotz Hindernissen auch künftig Patienten weiter mit Hilfsmitteln zu versorgen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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