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Die Sitzschale vom „richtigen“ Sanitätshaus

Dieser Eintrag ist Teil 14 von 14 in der Serie Zweitversorgung in der Tagesstätte

Auch im dritten Jahr der Zweitversorgung mit der Sitzschale im Kindergarten sorgte für Hin und Her – der richtige Kostenvoranschlag

Wie es nächstes Jahr mit der Versorgung von Hilfsmittel für behinderte Kinder aussieht, lässt sich nichts sagen wegen der Gesundheitsreform. Dieses Jahr zumindest hat es für uns noch mal geklappt mit der Genehmigung der Sitzschale von unserm selbst gewählten Sanitätshaus. Zwar landete zuerst die falsche Verordnung beim Sozialamt, nämlich die, welche für die Krankenkasse geschrieben wurde und dann wollte das Sozialamt ihr Sanitätshaus, also deren Vertragspartner, nur nehmen. Welche Rolle dabei die Kostenvoranschläge der beiden Sanitätshäuser spielten, ließ sich nicht feststellen.

Doch mit den falschen Rezepten für die Sitzschale nebst Untergestell war die Kostenzusage der Krankenkasse hinfällig und die beim Sozialamt auch. Neue Verordnungen vom Arzt mussten her. Die sendeten wir dem Sanitätshaus erneut zu, der heftete ihren „neuen“ Kostenvoranschlag ran und schickte sie an die Krankenversicherung weiter und in gut zwei Wochen lag endlich die richtige Genehmigung vor. Der individuell angepasste „Therapiestuhl“ für das Kind konnte gebaut werden und befindet sich gerade noch in der Endanpassung. Nächste Woche soll dann die fertige Sitzschale für Zuhause geliefert werden. Nach fast zwei Monaten!

Und dann nimmt der Rehatechniker die andere, zweite Sitzschale aus dem Kindergarten zur Anpassung mit. Denn das Sozialamt, besser, die Abteilung „Eingliederungshilfe für Einrichtungen“ hat am Ende einer Diskussion über den „richtigen“ Vertragspartner für das behinderte Kind nun gewählt: Unser Sanitätshaus. Doch die „richtigen“ Argumente lieferten nicht wir Eltern, sondern das konkurrierende Sanitätshaus, welches Vertragspartner ist beim Sozialamt. Es erklärte der Sachbearbeiterin, dass es sich hier *nur* um eine wachstumsbedingte Anpassung einer Sitzschale handele, welche von einem anderen Rehatechniker gebaut wurde. In der Regel passt man nicht die individuellen Produkte anderer Sanitätshäuser an. Dies möchte ihr Sanitätshaus genauso wenig wie andere. Dasselbe, was ich auch versucht habe der Sachbearbeiterin zu erklären.

Aber nächstes Jahr, so hieß es jetzt schon, möchte das Sozialamt für die Zweitversorgung ihren Vertragspartner nehmen. Denn dann handelt es sich nicht mehr nur um eine Anpassung der bestehenden Sitzschale, sondern einer Neuversorgung mit Untergestell. Aber bis dahin …

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