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Tücken bei der Zweitversorgung

Der Weg zur Sitzversorgung muss wohl erneut gegangen werden, denn da reicht es nicht aus, dass es erst einen zweiten Kostenvoranschlag beim Sozialamt geben muss, bevor die Sitzschale für die Kita endlich angepasst werden kann ans gewachsene Kind. Es wäre ja zu schön und doch hatte der Weg zum zweiten Kostenvoranschlag auch etwas Gutes, da so auffiel: Das Sozialamt hat das falsche Rezept von der Krankenkasse erhalten. Wie kommt das?

Nun, beide Rezepte, also das für die Sitzschale zu Hause, welche Eigentum der Krankenkasse ist, und der in der Kita, gingen an die Krankenkasse mit den Kostenvoranschlägen vom Rehahaus. Der oder die BearbeiterIn reichte dann ein Rezept von den beiden an das Sozialamt weiter, aber letztendlich das Falsche, wie wir vor vier Tagen feststellen mussten. Der Kostenvoranschlag ans Sozialamt, den wir vom Rehahaus erhielten, war die Versorgung für die Sitzschale der Krankenkasse.

Ist doch nicht wild, könnte man meinen. Wäre es auch nicht, doch sind beide Schalen unterschiedlich alt, sprich, die von der Krankenkasse ist ein Jahr älter als die vom Sozialamt. Und die Ältere muss von Grund an neu gebaut werden, was einen guten Kostenunterschied macht im vierstelligen Bereich vor dem Komma. Es ist dann kein Wunder, dass das Sozialamt unbedingt einen zweiten Kostenvoranschlag braucht, da es keine einfache Anpassung der „bestehenden“ Schale mehr ist.

Und was ist der „Nebeneffekt“ dieser Geschichte? Vor über einem Monat wurden die Rezepte an die Krankenkasse eingereicht und es ist immer noch kein „Handschlag“ an den Schalen gemacht. Doch wird es Zeit dafür, weil die Lady in der einen Schale gar nicht mehr sitzen kann, sie ist zu eng, und in der anderen, die ist nicht mehr weit von einem zu engen Korsett entfernt.

Und wie geht es weiter? Die Kasse möchte ein neues Rezept für die „eigentliche“ Versorgung und eh es dort ist, ist sicherlich Mitte der kommenden Woche – Auf ein neues Glück. Aber was lernt uns dies: Ein Blick als Patient auf die Kostenvoranschläge der Rehahäuser der für ihn beantragten Hilfsmittel macht Sinn, eben um auch wirklich zu wissen, ob diese mit dem Rezept übereinstimmen.

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