Das neue PsychKG NRW
Wer in NRW in der Psychiatrie tätig ist, verfolgt sicher mit größtem Interesse die Reform des Psych KG´ NRW. Dieses regelt, unter welchen Umständen und nach welchen Modalitäten Zwangsunterbringungen bei akuter Eigen- und/oder Fremdgefährdung durchgeführt werden. Die Ausgestaltung dieses Gesetzes hat erhebliche Auswirkungen auf die Behandlung der genannten Patientengruppe und auf die Behandlungsrealität auf den geschützten psychiatrischen Stationen in NRW. Nach einer langen, mehrstufig