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Vom Paul-Ehrlich-Institut angeordnete zusätzliche Testverfahren im Blutspendewesen – Langzeitdaten bestätigen Nutzen

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat zwischen 1999 und 2006 in Deutschland ergänzend zu den Standard-Testverfahren von Blutspenden drei weitere Suchtests (HCV- und HIV-1-Genom, anti-HBc-Antikörper) verpflichtend eingeführt. Eine aktuelle Auswertung belegt den Nutzen für die Sicherheit von Blutkomponenten und Blutprodukten. Lesen Sie weiter auf: Vom Paul-Ehrlich-Institut angeordnete zusätzliche Testverfahren im Blutspendewesen – Langzeitdaten bestätigen Nutzen Quelle: Paul-Ehrlich-Institut

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