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Versandapotheken: Widerrufsrecht auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

Versandapotheken müssen Verbrauchern auch bei der Bestellung rezeptpflichtiger und apothekenpflichtiger Medikamente ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewähren. Dabei spielt es keine Rolle, dass ein Weiterverkauf der zurückgesandten Medikamente nicht möglich ist. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Karlsruhe. Lesen Sie weiter auf: Versandapotheken: Widerrufsrecht auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten Quelle: Journal Med

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