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Übermittlung von Zahnarztabrechnungsdaten an Krankenkassen rechtmäßig

Kein erhöhter Datenschutz für Vertragszahnärzte! Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 27.06.2018 (Az.: B 6 KA 27/17 R) entschieden. Die KZV Schleswig Holstein hatte gegenüber den Krankenkassen die Herausgabe der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zahnarztabrechnungsdaten insbesondere für konservierend-chirurgische Leistungen verweigert. KZV: Keine Herausgabepflicht bei Kopfpauschalenvereinbarung Die Begründung der Nichtherausgabe durch die KZV war juristisch pfiffig: … Co

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