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KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Honorar für 2017 und 2018 – inklusive Konvergenzbetrag

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich über die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten für die Jahre 2017 und 2018 geeinigt. Dabei wurde auch eine Lösung für die einmalig zu verhandelnde Konvergenzregelung gefunden. Das Honorar steigt in der Summe um rund 176 Millionen Euro. Davon entfallen gut 64 Millionen Euro auf den Konvergenzbetrag, also die basiswirksame

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