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Kein Unterlassungsanspruch gegen Betriebsarzt

Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Dresden (Beschl. v. 03.07.2017 – 4 U 806/17) besteht gegen den Betriebsarzt im Rahmen arbeitsmedizinischer Begutachtungen kein Unterlassungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass der Betriebsarzt den Gesundheitszustand unzutreffend beurteilt hat. Der Fall Der Betriebsarzt bescheinigte einem Arbeitnehmer, dass dieser nicht mehr als Postzusteller tätig sein könne. In der Folge wurde er im Rahmen einer Änderungskündigung in den Innendie

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