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Keine Produktwerbung durch Ärzte

Eine aktuelle Entscheidung des LG Düsseldorf vom 19.08.2016 (Az. 38 O U 15/16) verdeutlicht, dass bei der Gestaltung der Praxishomepage auch werberechtliche Besonderheiten zu beachten sind und eine Produktwerbung zugunsten Dritter untersagt ist. Der Fall Der beklagte Arzt betrieb eine Internetseite, auf der er als Chefarzt und Betreiber einer Klinik sowie als Inhaber einer Privatpraxis vorgestellt wurde. Es befand sich auch eine ausführliche Darstellung der vom Beklagten angebotenen ärztliche

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