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Bundestag beschließt dauerhafte finanzielle Hilfe für Opfer des „Blutskandals“

Ab 1. Januar 2019 werden die finan­ziellen Hilfeleistungen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen“ allein durch den Bund getragen. Ein entsprechendes Gesetz wurde vergangene Woche durch den Bundestag verabschiedet. Die für den sogenannten „Blutskandal“ verantwortlichen Pharmafirmen sowie das Deutsche Rote Kreuz, die in den 1980er-Jahren HIV-kontaminierte Gerinnungsfaktoren und Blutkonserven auf den Markt gebracht hatten, müssen künftig nicht

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