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Vorbereitungsassistenten in Medizinischen Versorgungszentren – ist die zukünftige zahnärztliche Ausbildung in Gefahr?

Zahnärzte, die in Deutschland oder in einem sog. Drittstaat studiert haben, müssen nach Abschluss ihres Studiums mindestens zwei Jahre als Vorbereitungsassistenten beschäftigt werden. Mindestens sechs Monate müssen als Assistent oder Vertreter eines oder mehrerer Vertragszahnärzte abgeleistet werden. (vgl. § 3 … Weiterlesen →

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