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Zwang zur Sterilisation für Trans*-Menschen verletzt Menschenrechte

Wenn Trans*-Menschen ihre gewünschte Geschlechtszuordnung anerkennen lassen wollen, dürfen sie nicht zur Sterilisation oder einer medizinischen Behandlung gezwungen werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Unfruchtbarkeit führt. Ein solcher Zwang verstößt gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz). Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute mit sechs zu

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