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Keine ambulanten Mittel für unzeitgemäße Kliniklandschaft

Jüngste Äußerungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur „ambulanten Öffnung“ kleiner Krankenhäuser stoßen auf Widerspruch der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Das BMG will Kliniken mit weniger als 150 Betten umfassend in die vertragsärztliche Versorgung einbeziehen – und dies unabhängig von der örtlichen ambulanten Versorgungssituation. So äußerte sich jüngst Ulrich Orlowski, der im BMG für die Gesetzliche Krankenversicherung zuständige Abteilungsleit

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