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Fälschungsschutz: Nur noch zwei Jahre bis zur Sicherheitsprüfung für Arzneimittel

Heute vor einem Jahr wurde die Umsetzungsverordnung zur EU-Fälschungsschutzrichtlinie veröffentlicht. Sie legt fest, dass ab 9.2.2019 pharmazeutische Unternehmen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mit zwei Sicherheitsmerkmalen in den Verkehr bringen dürfen, die von den Apotheken vor der Abgabe an den Patienten überprüft werden müssen. Für die Akteure der Arzneimittelversorgung tickt seitdem die Uhr. Inzwischen verbleiben nur noch zwei Jahre, um die komplexen gesetzlichen Anfor

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