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DKG klagt gegen Entscheidung zum Entlassmanagement: Schiedsspruch nicht im Sinne des Gesetzgebers

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung zum Entlassmanagement des erweiterten Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung Klage eingereicht. „Die Entscheidung des Bundeschiedsamtes vom 13. Oktober 2016 halten wir in zentralen Teilen für rechtswidrig, weil sie nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht. Statt Versorgungslücken für bestimmte Patientengruppen zu schließen, sollte Bürokratie pur a

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