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Die Zahnarztpraxis als GmbH

Gemäß § 95 Abs. 1a Satz 1 SGB V ist die Gründung von (zahn)medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nur in der Rechtsform einer Personengesellschaft, einer eingetragenen Genossenschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in einer öffentlich rechtlichen Rechtsform (im Falle der … Weiterlesen →

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