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Vergütungsreform für die Psychiatrie bringt kaum einen Fortschritt

Im Koalitionsvertrag wurde für die Weiterentwicklung der Vergütung von psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen als Ziel „mehr Transparenz und Leistungsorientierung“ formuliert. Mit dem vorliegenden Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ bleibt dieses Ziel in weiter Ferne. Am kommenden Montag findet zu dem Gesetz eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages statt.

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