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„Eine schallende Ohrfeige für den bayrischen Vollzug“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt die Substitutionsbehandlung in Haft und bezeichnet deren Verweigerung als unmenschlich. Einem heroinabhängigen Häftling kann nicht grundsätzlich eine Substitution mit Ersatzstoffen wie Methadon verweigert werden. Im Falle eines früheren Insassen der Justizvollzugsanstalt Kaisheim sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg deshalb die Menschenrechte verletzt. Der ehemalige Häftling ist bereits seit rund

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