§63 ist geändert worden
Der Gesetzgeber hat die schon lange besprochene Verbesserung des §63 nun beschlossen. Im Kern geht es bei den Veränderungen darum, dass die Maßregel nach § 63 nun in der Regel nicht mehr wegen Straftaten mit weniger schlimmen Auswirkungen verhängt werden soll, dass die Fortdauer regelmäßiger überprüft werden soll, und das die Unterbringung in der Regel nach 6 Jahren auslaufen soll. Es sind weiterhin auch Unterbringungen über 10 Jahre oder ohne festgelegtes Ende möglich, deren Verhäl