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Virusleugner muß sein Geld behalten

Es liest sich wie ein schlechter Scherz: Das Oberlandesgericht Stuttgart hebt das Urteil gegen den Masernvirusleugner Stefan Lanka auf. Der ursprüngliche Kläger, der Arzt David Bardens, bekommt die ausgelobten 100000 Euro nicht, er soll sogar die Kosten beider Verfahren tragen. Dabei beruft sich der Richter am OLG ausdrücklich auf die Verfahrensweise des Wettbewerbs: Lanka hatte 100000 Euro demjenigen versprochen, der die Existenz des Masernvirus nachweisen kann. Dabei handele es sich jedoch

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