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Korruptionsstrafbarkeit im Gesundheitswesen – der neue § 299a StGB

Das Bundeskabinett hat am 29.07.2015 ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Dies ist eine Reaktion auf die Entscheidung des BGH vom 29.03.2012, wonach niedergelassene (Vertrags-)Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkasse im Sinne der §§ 299; 331, 332 StGB anzusehen sind. Da auch andere Straftatbestände nicht einschlägig sind, bestand im medizinischen Bereich eine Strafbarkeitslücke für das Geben und Nehmen von Bestechungsgeldern, b

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