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Kein weltweiter kostenloser Auslandskrankenversicherungsschutz für gesetzlich Versicherte

Die Begründung und Durchführung einer weltweiten Auslandskrankenversicherung ist keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Betriebskrankenkassen dürfen daher nicht mit privaten Versicherungsunternehmen den Auslandskrankenversicherungsschutz ihrer Mitglieder vertraglich regeln. Dies entschied in zwei heute veröffentlichten Urteilen der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Betriebskrankenkassen schlossen Gruppenversicherungsverträge Im Jahre 2007 schlossen die R + V Betrie

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