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BSG-Urteil: Vorgehensweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Listung arzneimittelähnlicher Medizinprodukte rechtmäßig

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit einer aktuell getroffenen Entscheidung bestätigt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) berechtigt ist, einem Medizinprodukt seine Verordnungsfähigkeit wieder abzusprechen, ohne dabei an die Vorgaben von Verwaltungsverfahren gebunden zu sein (Az.: B 6 KA 14/14 R). Nach mehrjährigem Rechtsstreit um die Streichung eines Mittels gegen Kopflausbefall (Jacutin® Pedicul Fluid) aus der Liste verordnungsfähiger Medizinprodukte war damit die Revision d

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