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Neulich im Gericht: Promille, mg/L, g/L, g/Kg oder wie betrunken war der Angeklagte denn nun?

Stets größte Freude löst es im Gericht aus, wenn in der Akte ein Atemalkoholgehalt oder ein Blutalkoholgehalt in mg/dl oder in g/L angegeben wird, und einer der Prozessbeteiligten das mit dem “Promillewert” gleichsetzt. Das ist nämlich leider nicht der Fall, und die überzeugende Umrechnung obliegt dann dem Sachverständigen. Ich habe mal versucht, alle möglichen Fallstricke zusammenzutragen: 1. “Umrechnung” Atemalkoholkonzentration in Blutalkoholkonzentration Es m

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