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Zahnärztliche Vergütung: Landessozialgericht kassiert Schiedsspruch endgültig

In der Auseinandersetzung um die zahnärztliche Vergütung hat die AOK Bayern vor dem Bayerischen Landessozialgericht (LSG) Recht erhalten. Das Gericht kassierte den Schiedsspruch, der für das Jahr 2014 eine außergewöhnlich hohe Steigerung der zahnärztlichen Vergütung vorsah. Bei über zwölf Prozent sollte die Erhöhung im Vergleich zu 2013 liegen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzte Grundlohnentwicklung für 2014 liegt demgegenüber bei 2,81 Prozent. Für das oberste ba

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