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Löschung von Sozialdaten – Bereinigungsprogramm für AU/KG FM

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat sich im November in einem Brief an die Krankenkassen zum Thema „Löschen von Sozialdaten“ gewendet. Die Krankenkassen sind ab sofort aufgefordert, die nicht mehr für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Sozialdaten zu löschen (§ 84 Absatz 2 Satz 2 SGB X). Aktuell bleiben diese den Krankenkassen aufgrund fehlender Löschkonzepte auf Dauer bekannt, was gegen den § 304 SGB V verstößt. Die Softwareen

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