Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Nachlieferverfahren neu geregelt
Zum jährlichen Qualitätsbericht der Krankenhäuser hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin die Möglichkeiten zur Nachlieferung oder dem Ersatz von Berichtsteilen neu geregelt. Die neuen Vorgaben unterscheiden zwischen einem kurzfristigen und einem nachgelagerten Nachlieferverfahren und gelten ab dem Berichtsjahr 2013. Eine kurzfristige Nachlieferung ist zukünftig für C-1 Berichtsteile, in denen die Ergebnisse des Krankenhauses im Rahmen der externen vergleichenden
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