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Bald kommt die DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben sich erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Neuregelung weist nunmehr fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer die Unternehmerinnen und Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbauftragten für ihren Betrieb individuell bestimmen können. Außerdem: Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Ver

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