Ärztlicher Leiter im MVZ – Mindestumfang der Arbeitszeit
Medizinische Versorgungszentren brauchen einen ärztlichen Leiter. Dieser hat alle medizinischen Fragestellungen im MVZ zu koordinieren und er dient den Kassenärztlichen Vereinigungen als Ansprechpartner für alle vertragsärztlichen Pflichten. Mit Einführung des Versorgungsstrukturgesetzes legt § 95 Abs. 1 Satz 3 SGB V, dass der ärztliche Leister selbst im MVZ vertragsärztlich tätig sein muss. Dies war vorher nicht notwendig. Der ärztliche Leiter muss also einen Vertragsarztsitz im MVZ b
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